(ots) - Wenn nicht der Dieb bestraft wird, sondern
derjenige, der den Dieb überführt hat, dann ist damit dem Ansehen des
Rechts gewiss nicht gedient. So liegt es im Fall der beiden
Whistleblower, die ein Luxemburger Gericht zu Freiheitsstrafen auf
Bewährung verurteilt hat: Sie werden bestraft, weil sie die
Öffentlichkeit davon unterrichtet hatten, dass mehr als 350 Konzerne
in Luxemburg jahrelang von Steuerabsprachen mit den dortigen
Finanzbehörden profitiert haben. Zum Teil war es den Firmen gelungen,
die Steuerbelastung auf unter ein Prozent zu drücken. Worin der
Diebstahl bestand? Die Millionen, die die Konzerne sparten, standen
dem Fiskus anderer Staaten zu. Belangt aber werden die ehemaligen
Mitarbeiter einer Unternehmensberatung, die Unterlagen weitergegeben
und so das gemeinschädigende Verhalten aufgedeckt hatten. Wegen
welcher Straftat wurden sie verurteilt? Wegen Diebstahls! Das ist
schizophren.
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