PresseKat - Zahnersatz: Neue moderne Therapie jetzt GKV-Leistung / Einigung auf Vergütung bei Adhäsivbrücken

Zahnersatz: Neue moderne Therapie jetzt GKV-Leistung / Einigung auf Vergütung bei Adhäsivbrücken mit Metallgerüst ab 1. Juli

ID: 1374402

(ots) - Ein- oder zweiflüglige einspannige Adhäsivbrücken
mit Metallgerüst zum Ersatz eines Schneidezahnes stehen ab 1. Juli
jedem gesetzlich Versicherten als Regelversorgung zur Verfügung.
Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte können die Leistung ab
dem genannten Zeitpunkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen,
teilte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) am 29. Juni
2016 in Berlin mit. Bislang war die Verwendung dieser Brücken als
GKV-Leistung grundsätzlich nur bei Versicherten im Alter zwischen 14
und 20 Jahren möglich.

Bereits im Februar hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) -
das oberste Beschlussgremium der GKV - eine entsprechende Anpassung
der Zahnersatz-Richtlinie verabschiedet. Diese war im Mai in Kraft
getreten. Nachdem die KZBV als stimmberechtigte Trägerorganisation an
den Beratungen des G-BA mitgewirkt hatte, musste die
Richtlinienänderung anschließend noch im Einheitlichen
Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) nachvollzogen
werden. Die Umsetzung der Leistung geht auf eine entsprechende
Einigung von KZBV und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) zurück.

Schonung der Zahnsubstanz - ästhetisch überzeugendes Ergebnis

"Adhäsivbrücken mit Metallgerüst sind seit Jahren eine
wissenschaftlich anerkannte Therapiemethode, mit der insbesondere
Lücken im Schneidezahnbereich unter Schonung der Zahnsubstanz mit
einem ästhetisch überzeugenden Ergebnis versorgt werden können. Die
KZBV überprüft im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages regelmäßig den
Katalog prothetischer Leistungen. Mit diesen Brücken haben wir jetzt
allen GKV-Versicherten ein hochmodernes und minimalinvasives
Verfahren zu Lasten der Kassen zugänglich gemacht. Damit entspricht
die Regelversorgung im Bereich Zahnersatz wieder dem aktuellen Stand
zahnmedizinischer Erkenntnisse", sagte Dr. Wolfgang Eßer,




Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. Zugleich werde damit dem
Anspruch der Versicherten auf eine optisch ansprechende Versorgung
Rechnung getragen.

Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass bei Versicherten, die das
14., noch nicht aber das 21. Lebensjahr vollendet haben, nun auch der
adhäsive Ersatz von zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen
möglich ist. Hierbei können - je nach individuellem Befund - zwei
einflügelige Adhäsivbrücken mit je einem Brückenglied oder auch eine
zweiflügelige Adhäsivbrücke mit zwei Brückengliedern eingesetzt
werden.

Hintergrund - Adhäsivbrücken

Adhäsivbrücken sind festsitzender Zahnersatz, bei dem ein
Brückenglied mit einem Klebeflügel an der Schmelzoberfläche der
benachbarten Pfeilerzähne adhäsiv (= haftend, ohne mit der
Klebefläche zu verschmelzen) verankert wird. Die Brücken dienen dem
Ersatz fehlender Schneidezähne. Benachbarte Zähne müssen dafür
ausreichend intakten Zahnschmelz aufweisen und dürfen nur kleine
Defekte haben. Der besondere Vorteil einer solchen Versorgung ist die
Schonung der Zahnhartsubstanz, da die Zähne nur geringfügig
beschliffen werden müssen. Der Einsatz von einflügeligen
Adhäsivbrücken ist auch möglich, wenn sich der Kiefer noch im
Wachstum befindet. Besonders bei jüngeren Patientinnen und Patienten
kann eine solche Versorgung daher von Vorteil sein.



Pressekontakt:
Kai Fortelka
Telefon: 030 280179 27 Email: presse(at)kzbv.de


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Datum: 29.06.2016 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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