PresseKat - Fehler beim Testament vermeiden

Fehler beim Testament vermeiden

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Fehler beim Testament vermeiden

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html
Wer den Nachlass nicht nach der gesetzlichen Erbfolge verteilen möchte, muss ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen. Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, sollte der letzte Wille eindeutig sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auch wenn in jungen Jahren der Gedanke an den eigenen Tod noch weit entfernt ist, ist es ratsam, sich frühzeitig Gedanken über die Verteilung des Nachlasses zu machen. Liegt kein Testament (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html)oder Erbvertrag vor, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Das muss nicht im Sinne des Erblassers sein. In einem Testament oder Erbvertrag können letztwillige Verfügungen getroffen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften die Erben selbst bestimmt werden. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass ein Testament fehlerhaft erstellt wird und es zum Streit unter den Erben kommt.

Damit der letzte Wille auch wirksam umgesetzt wird und Erbstreitigkeiten vermieden werden, sollte beim Testament auf mögliche Fehlerquellen geachtet werden.

Auch wenn es beim handschriftlichen Testament nicht viele Vorgaben an die Form gibt, sollte der Erblasser immer bedenken, dass es nicht ausreicht, dass Testament lediglich eigenhändig zu unterschreiben. Vielmehr muss der gesamte Text handschriftlich verfasst werden. Die Unterschrift darf dabei natürlich nicht fehlen. Ebenso wichtig ist die Angabe von Ort und Datum. Um eindeutig zu zeigen, dass es sich bei dem Schriftstück um den letzten Willen des Erblassers handelt, sollte eine entsprechende Überschrift nicht fehlen. Das gilt auch für spätere Ergänzungen oder Änderungen. Ebenso müssen Pflichtteilsansprüche und andere gesetzliche Regelungen beachtet werden.

Ebenso wichtig ist es, das Testament an einem Ort zu verwahren, an dem es von den Erben auch gefunden werden kann. Eine Möglichkeit ist, es gebührenpflichtig beim Nachlassgericht aufzubewahren.





Um Missverständnissen vorzubeugen, muss auch auf eine eindeutige Wortwahl geachtet werden. Aus den Formulierungen sollte klar hervorgehen, welche Verfügung der Erblasser treffen wollte. Je eindeutiger die Formulierung gewählt wird, umso weniger Ansatzpunkte für Erbstreitigkeiten gibt es und desto sicherer kann der Erblasser sein, dass seine letztwilligen Verfügungen in seinem Sinn umgesetzt werden.

In Fragen rund um das Testament und Erbvertrag können im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.

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Datum: 23.06.2016 - 10:40 Uhr
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