(ots) - In der turbulenten Böhmermann-Affäre waren sich
Union und SPD in einem Punkt schnell einig: Der
Majestätsbeleidigungsparagraf 103 des Strafgesetzbuchs, der die
Verunglimpfung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe stellt,
ist aus der Zeit gefallen und gehört abgeschafft. Es gibt keine guten
Gründe, die Streichung des Paragrafen nun auf die lange Bank zu
schieben. Die Auswirkungen, die eine Abschaffung konkret auf den
Einzelfall Böhmermann haben könnte, dürfen nicht den Zeitplan der
Regierung diktieren. Eine Verzögerung kommt Erdogan auf eine Art und
Weise entgegen, die unnötig ist. Auch wenn es die Zusammenarbeit mit
der außenpolitisch zunehmend isolierten Türkei noch schwieriger
macht, müssen die demokratisch gewählten Abgeordneten in unserem
Parlament freie Entscheidungen treffen - gleichgültig, ob sie das
Strafgesetzbuch entrümpeln oder in einer Resolution ihre Meinung zum
Völkermord an den Armeniern sagen. Solche unbequemen Entscheidungen
machen die Stärke von Demokratie aus.
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