PresseKat - Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Waffenrecht

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Waffenrecht

ID: 1367626

(ots) - Das Ziel muss klar sein: »Wenn ein deutscher
Waffenhändler ungehindert Sturmgewehre nach Paris liefern kann, dann
zeigt dies, dass die Zusammenarbeit der Behörden in Europa noch stark
verbesserungswürdig ist.« Dieses Zitat der sozialdemokratischen
Europa-Abgeordneten Evelyne Gebhardt, die sich mit dem neuen
Waffenrecht befasst, dokumentiert den Anspruch, an dem die Reform
gemessen werden muss - und an dem sie scheitert. Es mag notwendig
sein, viele Errungenschaften des deutschen Gesetzes zu Waffenbesitz
und -kontrolle auf europäischer Ebene zu verankern. Beispielsweise
wird keineswegs überall verlangt, dass ein Waffenkäufer auch einen
Ausweis vorlegt. Aber das sind Lappalien, die beim Kampf gegen den
Terror eher von Ratlosigkeit als von Entschlossenheit zeugen.

Das Bild, das Fahnder malen, ist erschreckend. Millionen nicht
registrierter Schusswaffen sind in der EU unterwegs. Oder für ein
paar hundert Euro zu haben. Wenn man diese Realität ernstnimmt, ist
die Waffenrechtsreform der EU sogar gefährlich, weil sie den Eindruck
erweckt, man habe etwas erreicht. Tatsächlich handelt es sich um
Augenwischerei.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Obama und Clinton Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Sperrklausel
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.06.2016 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1367626
Anzahl Zeichen: 1409

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Waffenrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalen-Blatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Westfalen-Blatt