PresseKat - Kein Arbeitsunfall bei Prügel vom Türsteher

Kein Arbeitsunfall bei Prügel vom Türsteher

ID: 1366886

(PresseBox) - Nicht zwingend einen Anspruch auf Anerkennung als Arbeitsunfall hat, wer eine Schlägerei mit dem Türsteher anfängt, sich währenddessen auf Dienstreise befindet und sich dabei verletzt.
Ein Mitarbeiter wurde von seiner Firma nach Ibiza geschickt, um dort Vertragsverhandlung zu führen. Das ganze fand in einem Beach-Club statt, die Verhandlungen liefen von mittags bis in die Nacht, letztlich erfolgreich, es floss Alkohol. Irgendwann gegen Mitternacht verließ der Mitarbeiter den Beach-Club, kam aber wieder zurück und wollte nochmals eingelassen werden. Allerdings wurde er ? vermutlich aufgrund seiner Alkoholisierung ? abgewiesen. Es kam dann zu einer ? zunächst verbalen ? dann handgreiflichen Auseinandersetzung, mit der Folge, dass der Mitarbeiter vom Türsteher gegen den Kopf geschlagen wurde, mit dem Kopf auf den Boden prallte und daraufhin im Koma lag.
Der Mitarbeiter wollte den Unfall nun als Arbeitsunfall anerkannt haben und klagte gegen seine Berufsgenossenschaft.
Das Sozialgericht Heilbronn wies die Klage nun ab: Nachdem die Vertragsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen waren, hielt sich der Mitarbeiter nicht mehr aus beruflichen, sondern aus persönlichen Gründen in dem Club auf.
Selbst dann, wenn er sich im Interesse seines Arbeitgebers noch in dem Club zum Feiern aufgehalten hätte, so erfolgte der Unfall doch vor der Tür und nicht im Club. Nachdem nicht aufgeklärt werden konnte, warum der Mitarbeiter den Club verlassen hat, könne ihm hierfür auch nicht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zuerkannt werden, so das Gericht.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.




Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



drucken  als PDF  an Freund senden  ConSense ScientificAward für Nachwuchs-QM-Experten Retter 2016 -Österreichs Leitmesse für Sicherheit  und Einsatzorganisationen mit brandheißem Programm!
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 09.06.2016 - 11:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1366886
Anzahl Zeichen: 2392

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Marketing & Werbung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kein Arbeitsunfall bei Prügel vom Türsteher"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sind Sie bereit für die DSGVO- ...

Noch haben Unternehmen 7 Monate Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorzubereiten. Das ist jetzt schon ziemlich wenig Zeit in Anbetracht der vielen Punkte, die es zu klären und zu ändern gilt. Die Än ...

Suchmaschinen haften nicht für Bilder ...

Das Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, verletzt grundsätzlich keine Urheberrechte. Das hat das höchste deutsche Zivilgericht, der BGH, jetzt entschieden. Ein Suchmaschinenb ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte