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Nordcapital Bulkerflotte 1 muss Insolvenz der MS E.R. Barcelona verkraften

ID: 1366198

Nordcapital Bulkerflotte 1 muss Insolvenz der MS E.R. Barcelona verkraften

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/nordcapital-gmbh-schiffsfonds.html Aus einer sicheren und renditestarken Geldanlage wurde es für die Anleger der Nordcapital Bulkerflotte 1 nichts. Die MS E.R. Barcelona ist als erstes Schiff der Flotte inzwischen insolvent.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des 2008 aufgelegten Schiffsfonds Nordcapital (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/nordcapital-gmbh-schiffsfonds.html) Bulkerflotte 1 schlagen sich nun auch in einer Insolvenz einer Schiffsgesellschaft nieder. Über die Gesellschaft der zur Bulkerflotte gehörenden MS E.R. Barcelona hat das Amtsgericht Lüneburg das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 46 IN 33/16). Die Insolvenz kann auch als Zeichen gesehen werden, dass die Nordcapital Bulkerflotte 1 sich weiterhin in rauer See befindet. Bisher hat einer der bundesweit größten Schiffsfonds seine Ziele deutlich verfehlt. Für die rund 5600 Anleger, die rund 174 Millionen US-Dollar in den Schiffsfonds gesteckt haben, verlief die Beteiligung bisher enttäuschend.

Als das Emissionshaus Nordcapital den Fonds im Jahr 2008 auflegte, zeichnete sich die Krise der Handelsschifffahrt bereits ab. Überwunden wurde sie bis heute noch nicht. Anleger, die weitere Hiobsbotschaften und den Verlust ihres eingesetzten Kapitals befürchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Grundlage dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein.

Etliche Schiffsfonds befinden sich seit der Finanzkrise 2008 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die schon häufig in der Insolvenz und mit hohen Verlusten für die Anleger endeten. Allerdings hätten im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung auch die Risiken eines Schiffsfonds umfassend dargestellt werden müssen. Am schwersten wiegt für die Anleger dabei das Totalverlust-Risiko. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Anlageberatungsgesprächen aber häufig verschwiegen oder nur am Rande erwähnt. Trotz des Totalverlust-Risikos wurden Schiffsfonds häufig sogar als Altersvorsorge empfohlen. Eine derartige Falschberatung kann zu Schadensersatzansprüchen führen.





Darüber hinaus haben die Banken für die Vermittlung von Schiffsfonds teilweise hohe Provisionen erhalten. Auch diese sog. Kick-Back-Zahlungen müssen nach der Rechtsprechung des BGH zwingend offengelegt werden.

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Datum: 08.06.2016 - 10:40 Uhr
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