(ots) - Der BSB begrüßt den Regierungsentwurf zur Reform
des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufmännischen
Mängelhaftung und fordert eine schnelle Umsetzung
Nach Ansicht des BSB ist der in diesen Tagen im Bundestag zur
Beratung stehende "Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des
Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufmännischen Mängelhaftung"
ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz für private
Bauherren. Dennoch gibt es auch noch Handlungsbedarf, damit das
Verbraucherschutzniveau an einigen Punkten nicht hinter dem Status
quo zurückfällt.
Bis zum Jahr 2020 werden jährlich mindestens 350.000 neue
Wohnungen entstehen müssen, um die anhaltend hohe Nachfrage
ansatzweise bewältigen zu können, so eine Prognose des
Bundes-bauministeriums. Um dieses Ziel zu realisieren, müssen nach
Einschätzung des Ministeriums private Bauherren und Erwerber jährlich
rund 100.000 neue Eigenheime und Eigentumswohnungen beisteuern.
Vorsichtig geschätzt müssten private Bauherren und Erwerber dafür ein
Investitionsvolumen von 25 bis 30 Milliarden Euro aufbringen.
"Private Bauherren und Erwerber von Wohneigentum repräsentieren
eine bedeutende Verbrauchergruppe mit einem großen wirtschaftlichen
Engagement, deren Interessen wirksamer als bisher geschützt werden
müssen", so Peter Mauel, 1. Vorsitzender des Bauherren-Schutzbund
e.V. Der vorliegende Regierungsentwurf mit seinen vorgeschlagenen
Gesetzesänderungen trage dem in vielen Punkten Rechnung. So
entspricht die Einführung einer gesetzlichen Baubeschreibungspflicht
einer langjährigen Forderung der Verbraucherverbände und ist ein
wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Markttransparenz. Das erstmals
vorgesehene gesetzliche Widerrufsrecht bei Bauverträgen mit
Verbrauchern ist nach Ansicht des BSB ein unverzichtbares Instrument,
um Verbraucher vor den Auswirkungen übereilter Entscheidungen zu
schützen. Ebenso mindern die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen
zur Bauzeit, zu Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen sowie
zur Übergabe von Bauunterlagen die rechtlichen und wirtschaftlichen
Risiken der Verbraucher.
Darüber hinaus besteht aber an einigen Stellen noch
Nachbesserungsbedarf. Unzureichend ist derzeit beispielsweise noch
die gesetzliche Definition des Verbraucherbauvertrags: Von der
Schutzregelung im Regierungsentwurf erfasst werden momentan nur große
Bauvorhaben und erhebliche Umbaumaßnahmen. Unbedingt berücksichtigt
werden müssen nach Ansicht des BSB aber auch die Wiederherstellung
eines Bauwerks, der Umbau nur eines Teils des Gebäudes und der
Hausbau unter der Regie eines Architekten. "Ohne die Aufnahme auch
von diesen Bauverträgen sowie Instandsetzungs- und
Instandhaltungsleistungen in die Definition des
Verbraucherbauvertrags droht an dieser Stelle eine Absenkung des
bisherigen Verbraucherschutzniveaus. Das kann vom Geset-geber nicht
gewollt sein", so Mauel. Gleichwohl kommt es jetzt darauf an, dass
der Regierungsentwurf zügig Gesetzeskraft erlangt. Nur so können die
Verbraucher gerade auch in der aktuellen Phase starker Bauaktivitäten
wirksamer geschützt werden. "Zudem bietet sich mit dem Entwurf für
den Gesetzgeber die große Chance, das mit dem Koalitionsvertrag
gegebene Versprechen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im
Bauvertragsrecht nun einzulösen", erklärt Mauel.
Die Positionen und Forderungen des Bauherren-Schutzbund e.V. sind
in einer Stellungnahme des Vereins zum vorliegenden Regierungsentwurf
zusammengefasst. Deren Wortlaut steht auf dem Internetportal des BSB
unter https://www.bsb-ev.de/positionen/positionen-und-stellungnahmen/
zur Verfügung.
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