Versicherer verweigern BGH Urteil zum Thema ?Rückabwicklung bestehender oder bereits gekündigter Renten ? und Lebensversicherungen?
(firmenpresse) - Wie die Verbraucherschutzorganisationen hinweisen, verweigern eine ganze Reihe von Versicherungsgesellschaften Ihren Kunden die Rückabwicklung von bereits bestehenden oder gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen.
Diese Versicherungskunden haben aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ein entsprechendes Anrecht auf Rückabwicklung. Die Verbraucherschützer monieren dabei das Vorgehen der Gesellschaften, die sich oft fragwürdiger juristischer Methoden bedienen.
Die ciaoLV GmbH versteht sich als bundesweite Plattform für die Überprüfung und Rückabwicklung von Lebens-und Rentenversicherungen. Das Team der ciaoLV GmbH arbeitet hierzu mit einer ganzen Reihe von spezialisierten Rechtsanwälten und Rückabwicklungsfirmen zusammen.
Versicherungskunden, die zwischen den Jahren 1994 bis 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben und nicht ordnungsgemäß über Widerspruchs-, Rücktritts- und Widerrufsrecht aufgeklärt wurden, haben ein Anrecht auf Rückerstattung aller geleisteten Prämien zuzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung. Dies gilt für laufende, bereits gekündigte und auch bereits ausgelaufene Verträge.
Auf www.ciaolv.de wird betroffenen Kunden die Möglichkeit geboten, Ihre Verträge überprüfen zu lassen. Innerhalb von 72 Stunden erhalten Kunden dann eine entsprechende Erstauskunft.
ciaoLV GmbH
Stefan Heinze
Auf der Vogelsburg 37
37434 Gieboldehausen
Telefon: +49 (0) 5528 / 999 444
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Datum: 01.06.2016 - 13:55 Uhr
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