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Integrationsgesetz / Versteckte Einschränkung des Asylrechts im Entwurf des Integrationsgesetzes grund- und menschenrechtswidrig

ID: 1363307

(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert
die im Entwurf des Integrationsgesetzes vorgesehene Änderung des § 29
Abs. 1 Nr. 4 Asylgesetz, die zu einer fundamentalen Beschneidung des
Asylrechts führen könnte. Diese Regelung wurde nachträglich in den
Entwurf aufgenommen und ist von der Bundesregierung bislang nicht
öffentlich erwähnt worden.

Dazu erklärt das Institut:

"Die Bundesregierung scheint mit einer Einzelregelung im
Integrationsgesetz die Grundlage für eine gravierende Einschränkung
des deutschen Asylrechts legen zu wollen. Der Gesetzentwurf sieht
bisher vor, dass ein Asylantrag unzulässig ist, wenn ein Drittstaat
bereit ist, die Antrag stellende Person wieder aufzunehmen. Damit
könnten Menschen ohne inhaltliche Prüfung ihres Asylantrags in
Staaten, die nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union sind und die
auch nicht als 'sichere Drittstaaten' im Sinne des Grundgesetzes
anerkannt sind, abgeschoben werden. Auf diese Weise würden die hohen
Hürden für die Einstufung von Staaten als 'sichere Drittstaaten'
abgebaut. Eine solche Regelung wäre weder mit dem Recht auf Asyl nach
Artikel 16a des Grundgesetzes noch mit flüchtlings- und
menschenrechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Diese
garantieren nämlich eine individuelle und unvoreingenommene Prüfung
von Asylverfahren im Einzelfall.

Die Gesetzesbegründung gibt über die Zielrichtung der vorgesehenen
Änderung keinen Aufschluss. Der Regelungsvorschlag könnte die
Grundlage für den Abschluss eigener Rücknahmeübereinkommen
Deutschlands für Schutzbedürftige nach dem Muster der
EU-Türkei-Vereinbarung sein. Damit würden weitere Wege eröffnet, um
in Deutschland ankommende Asylsuchende ohne inhaltliche Prüfung ihres
Antrags in den außereuropäischen Raum abzuschieben - auch in Staaten,
in denen ihr Schutz vor Abschiebung in den Verfolgerstaat und auf




Zugang zu einem fairen Asylverfahren nicht garantiert ist. Denn nach
dem Wortlaut der Regelung soll es allein darauf ankommen, dass sich
der Drittstaat zur Rücknahme der Flüchtlinge bereit erklärt.

Nach dem Entwurf soll die Anhörung zu der Frage, ob ein Asylantrag
zulässig ist, zudem auf andere Behörden als das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge übertragen werden können - also etwa nach
kurzer Schulung auch auf Bundes- oder Landespolizisten.

Die vorgesehenen Änderungen sollten deshalb dringend aus dem
Entwurf des Integrationsgesetzes gestrichen werden. Bereits am
Freitag dieser Woche ist die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag
geplant."



Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14 * Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de


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Datum: 01.06.2016 - 10:43 Uhr
Sprache: Deutsch
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