PresseKat - Westfalen-Blatt: zum Sampling-Urteil

Westfalen-Blatt: zum Sampling-Urteil

ID: 1363058

(ots) - Auf der Suche nach der eingängigen Melodie und
dem zündenden Rhythmus dürfen sich Musiker künftig bei ihren Kollegen
bedienen. Noch muss der BGH abschließend urteilen, aber die höchsten
Verfassungsrichter haben gestern die juristische Generalrichtung
vorgegeben und künstlerische Freiheiten über den Urheberschutz
gestellt. Zur Disposition stand ein nur zwei Sekunden langer Beat,
und vielleicht ist dieses Beispiel so wenig für ein Grundsatzurteil
geeignet, wie es eine Folge von nur wenigen Noten gewesen wäre.
Auch behaupten ja die Verächter von Rock und Pop von jeher, die
kompositorischen Mittel dieser Musik seien begrenzt, was, wenn es
denn stimmte, das Sampling unausweichlich machen würde. Falsch.
Geniale Ideen im Pop hat es immer gegeben. Ob die Idee des Hip-Hop,
Hits aus fremder Feder zu zerlegen und neu zu verleimen, solch eine
geniale Idee ist, darf man glauben, muss man aber nicht. »Kraftwerk«
residieren im Olymp des Pop, ob Sabrina Setlur dort jemals ankommt,
ist zweifelhaft. Auf ihrem Weg hilft ihr auch der BVG-Spruch wenig.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Schwäbische Zeitung: Kommentar zum Sampling-Urteil: Künstlerfreiheit und Urheberrecht fair abwägen Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zu Sampling: Kunst lebt von Zitaten von Katharina Kellner
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 31.05.2016 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1363058
Anzahl Zeichen: 1327

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Kunst und Kultur



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: zum Sampling-Urteil"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalen-Blatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Westfalen-Blatt