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Solarworld AG: Wichtiges Urteil in den USA wird erwartet

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Solarworld AG: Wichtiges Urteil in den USA wird erwartet

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Die Hauptversammlung der Solarworld AG findet am 7. Juni statt. Zwei Tage später wird in den USA das wichtige Urteil im Streit mit einem Siliziumhersteller erwartet. Von dem Urteil hängt viel ab.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Rechtsstreit zwischen der Solarworld AG und dem US-amerikanischen Siliziumhersteller geht am 9. Juni möglicherweise in die entscheidende Runde. Dann wird das Urteil in den USA erwartet, berichtet das Handelsblatt. Der Siliziumhersteller verlangt von dem deutschen Unternehmen rund 770 Millionen US-Dollar wegen angeblich nicht eingehaltener Lieferverträge. Gibt das Gericht der Klage statt, könnte die Solarworld AG in ihrer Existenz bedroht sein. Denn Rücklagen für diese Schadensersatzforderung wurden offenbar nicht gebildet.

Solarworld hat bisher den Standpunkt vertreten, dass die Klage nicht gerechtfertigt sei. Chinesische Dumping-Importe hätten den Markt in den USA belastet. Dadurch könnten nach US-Recht vertragliche Regelungen nicht mehr durchgesetzt werden. Doch genau mit dieser Argumentation ist ein Mitbewerber bereits gescheitert. Vor Gericht gescheitert ist die Solarworld AG bereits im vergangenen Jahr mit ihrem Kernargument, dass die langfristigen Verträge mit dem Siliziumhersteller gegen das europäische Kartellrecht verstießen.

Sollte Solarworld am 9. Juni zur Zahlung der 770 Millionen Dollar verurteilt werden, muss abgewartet werden, ob sich das Urteil auch in Deutschland durchsetzen lässt. Ein schwerer Schlag für das Unternehmen und seine Aktionäre wäre es in jedem Fall. Besonders weil es die Aktionäre waren, die das Unternehmen durch einen großzügigen Kapitalverzicht 2013 überhaupt erst gerettet haben. Nun könnte der Konzern in die nächste große Krise rutschen und die Aktionäre dadurch viel Geld verlieren.





Eine Antwort auf diese Entwicklung wird es bei der Hauptversammlung der Solarworld AG noch nicht geben. Die Aktionäre können aber angesichts des drohenden Szenarios ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Dazu können sie sich an im Aktienrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/aktienrecht.html)kompetente Rechtsanwälte wenden. Diese können prüfen, ob rechtliche Ansprüche der Anleger gegen die Solarworld AG entstanden sind und diese Forderungen durchsetzen.

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Datum: 27.05.2016 - 11:00 Uhr
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