Rheinische Post: Mindestlohn-Kontrolleure verhängten nur 200.000 Euro an Bußgeldern
(ots) - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim
Zoll hat 2015 lediglich Bußgelder in Höhe von insgesamt 194.184 Euro
gegen Arbeitgeber verhängt, die den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50
Euro pro Stunde unterlaufen haben. Das geht aus der Antwort der
Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion
hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post"
(Donnerstagausgabe) vorliegt. Demnach gab es 2015 bundesweit
lediglich 705 Ermittlungsverfahren der FKS wegen Nichtgewährung des
gesetzlichen Mindestlohns. Die Bundesregierung hatte zugesichert,
Personalengpässe bei der FKS durch Neueinstellungen und mehr
Auszubildende aufzulösen. Der Antwort zufolge soll der Zoll zwischen
2017 und 2022 insgesamt 1600 zusätzliche Planstellen in diesem
Bereich erhalten. Dennoch hat die Bundesregierung aber 257
FKS-Mitarbeiter zur Bewältigung der Flüchtlingskrise an das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge und die Bundespolizei "vorübergehend
abgeordnet", wie es in der Antwort heißt. "Wenn es um die Einhaltung
des gesetzlichen Mindestlohns geht, haben Arbeitgeber vom Gesetzgeber
nichts zu befürchten", sagte Linken-Abgeordnete Jutta Krellmann.
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Datum: 26.05.2016 - 04:00 Uhr
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