Mitteldeutsche Zeitung: zu Integrationsgesetz
(ots) - Anerkannte Flüchtlinge werden verpflichtet, sich an
den Wohnorten niederzulassen, die ihnen die Behörden zugewiesen
haben. Das widerspricht nicht nur der Genfer Flüchtlingskonvention,
sondern auch dem vermeintlichen Ziel des Gesetzes. Denn einerseits
erhalten Flüchtlinge einen Aufenthaltstitel nur, wenn sie ihren
Lebensunterhalt selbst sichern können. Andererseits kann die
Zuweisung eines weit entlegenen Wohnsitzes genau das verhindern. Der
Gesetzentwurf untersagt Flüchtlingen, ihren Wohnsitz dort nehmen, wo
ihnen "soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung" droht. Wo droht
sie? An Orten, an denen Fremdenfeinde hetzen. Wenn Xenophobe
sich hinreichend bemerkbar machen, werden die Behörden dafür sorgen,
dass sich in ihrer Nachbarschaft keine Fremden bemerkbar machen und
die Flüchtlinge woanders unterbringen. Das ist nicht Integration,
sondern Konfusion des Gesetzgebers.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 24.05.2016 - 18:22 Uhr
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