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MBB Clean Energy: Anleger müssen weiter um ihr Geld bangen

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MBB Clean Energy: Anleger müssen weiter um ihr Geld bangen

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Vor fast einem Jahr wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die MBB Clean Energy AG eröffnet. Seitdem wissen die Anleger immer noch nicht wie es weitergeht.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Anleger der Mittelstandsanleihe (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html)der MBB Clean Energy AG ist weiterhin Geduld gefragt. Anfang Juli vergangenen Jahres wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Unternehmen eröffnet. Das reguläre Insolvenzverfahren wurde nach wie vor nicht eröffnet. Nur wenn es zu dieser Eröffnung kommt, können die Anleger überhaupt ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob sie dann überhaupt und in welcher Höhe mit einer Insolvenzquote rechnen können, ist völlig ungewiss.

Im Mai wären ursprünglich die Zinszahlungen für die Anleihe fällig gewesen. In den vergangenen beiden Jahren blieben die Zahlungen aus, inzwischen ist die MBB Clean Energy AG insolvent. Dazwischen lagen viele Ungereimtheiten rund um die Schuldverschreibung, die darin gipfelten, dass die Globalurkunde der Anleihe zwischenzeitlich für ungültig erklärt wurde. Zu den angekündigten Reparaturmaßnahmen ist es nie gekommen. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie weiterhin mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen müssen. Unabhängig davon, ob es überhaupt zu einer Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens kommt, können die Anleger rechtliche Mittel ergreifen, um die drohenden finanziellen Verluste abzuwenden. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Ins Zentrum rückt dabei die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. So muss aufgrund der Unwirksamkeit der Globalurkunde geklärt werden, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen ist. Darüber hinaus kann geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung erwachsen sind. Denn die Angaben im Emissionsprospekt müssen vollständig und fehlerfrei sei, damit die Anleger sich ein möglichst genaues Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage machen können. Außerdem kann geprüft werden, ob Ansprüche gegen die Vermittler geltend gemacht werden können. Diese können aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren.





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Datum: 24.05.2016 - 10:45 Uhr
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