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German Pellets GmbH: Gläubigerversammlungen vom 5. bis 8. Juli

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German Pellets GmbH: Gläubigerversammlungen vom 5. bis 8. Juli

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/german-pellets-gmbh.html Die Gläubigerversammlungen für die Anleihe-Anleger und Genuss-Scheine-Inhaber der insolventen German Pellets GmbH (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/german-pellets-gmbh.html) finden bereits vom 5. bis 8. Juli in Schwerin statt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Früher als ursprünglich erwartet finden die Gläubigerversammlungen für die Anleger der insolventen German Pellets GmbH statt. Das Amtsgericht Schwerin legte folgende Termine für die Gläubigerversammlungen statt:

- 5. Juli Anleger der Anleihe 2011/16
- 6. Juli Anleger der Anleihe 2013/18
- 7. Juli Anleger der Anleihe 2014/19
- 8. Juli Anleger der Genuss-Scheine

Die Versammlungen beginnen jeweils um 10.30 Uhr in der Sport- und Kongresshalle Schwerin. Die Anleger können persönlich teilnehmen oder sich vertreten lassen. Auf der Tagesordnung steht u.a. ein Bericht der Insolvenzverwalterin zur derzeitigen Situation.

Für die Anleger dürfte die Insolvenzverwalterin keine allzu guten Nachrichten haben. Denn auch wenn einige Werke verkauft wurden, wird für die Anleger vom Verkaufserlös wohl kaum etwas übrig bleiben. Was die Situation für die Anleger noch weiter erschwert. Auch das zweite German Pellets nahe Werk in den USA, die Texas Pellets Inc., ist offenbar insolvent und befindet sich seit Ende April im Schutzschirmverfahren, berichtet das Handelsblatt. Von den deutschen Anlegergeldern sollen rund 147 Millionen Euro als ungesicherte Darlehen in die Werke in den USA geflossen sein. Auch dieses Geld ist voraussichtlich verloren. Für die Anleger deutet sich mehr und mehr der Totalverlust an. Insgesamt stehen rund 260 Millionen Euro Anlegergelder im Feuer.

Große Hoffnungen auf eine nennenswerte Insolvenzquote können sich die Anleger nicht mehr machen. Dennoch sollten sie ihre Forderungen natürlich anmelden. Darüber hinaus können die Anleger aber auch noch ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Die Forderungen können sich sowohl gegen die Prospekt- und Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Anlageberater richten.





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Datum: 23.05.2016 - 10:35 Uhr
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