PresseKat - Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor Landge

Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor Landgericht Berlin

ID: 1355962

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:



Landgericht Berlin - vom 23. März 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Sudecksche Erkrankung nach Handgelenksoperation, LG Berlin, Az.: 36 O 36/14

Chronologie:
Die Klägerin litt unter starken Schmerzen im linken Handgelenk und begab sich in die Klinik der Beklagten. Hier riet man ihr zu einer Teilversteifung, die operativ erfolgte. Postoperativ entwickelte sich eine Sudecksche Erkrankung.

Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat zu dem Vorfall ein handchirurgisches Sachverständigengutachten sowie eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme eingeholt. Im Anschluss an die mündliche Verhandlung riet das Gericht den Parteien zu einer gütlichen Einigung über einen vierstelligen Betrag an. Der Vergleich kann noch bis Anfang April widerrufen werden.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bei dem Vergleichsvorschlag ging das Gericht im Wesentlichen davon aus, dass ein Aufklärungsfehler im Raume stand. Danach sei die Klägerin nicht hinreichend über eine mögliche Sudecksche Erkrankung informiert worden, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.



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Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 12.05.2016 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1355962
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Ansprechpartner: Dirk Dr Ciper
Stadt:

Berlin


Telefon: 0211556207

Kategorie:

Recht und Verbraucher


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