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Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor Landgericht Düsseldorf

ID: 1354291

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Düsseldorf - vom 17. März 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Tod nach Fußballspiel durch verspätete Verlegung in Gefäßchirurgie, 100.000,- Euro; LG Düsseldorf, Az.: 3 O 45/13

Chronologie:
Der verstorbene 41-jährige Ehemann der Klägerin kam beim Fußballspielen zu Fall und erlitt dabei eine Rückenverletzung. Anlässlich der erforderlichen Behandlung im Hause der Beklagten kam es zu Komplikationen. Bei der zehnstündigen Operation verlor der Familienvater über 5.500 ml Blut. In der Folge musste ihm der linke Oberschenkel amputiert werden. Die Nierenfunktion fiel aus und der Patient verstarb schließlich an multiplem Organversagen.

Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf war bereits in der Sache tätig gewesen (Az.: 3 O 91/08). Der vom Landgericht Düsseldorf involvierte gerichtliche Gutachter hatte der behandelnden Klinik mehrere grobe Behandlungsfehler, die zum Tode des Patienten geführt haben, konstatiert. Auf die Anregung des Gerichtes, sich gütlich zu einigen, war die Beklagtenseite zu einem Vergleich nicht bereit. Daraufhin verurteilte das Gericht diese in dem Ursprungsprozess zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 50.000,- Euro und stellte zudem fest, dass die Beklagte sämtliche materiellen Schäden zu ersetzen hätte. Im wesentlichen ging es um den Unterhaltsschaden in dem aktuellen Verfahren. Nach umfangreicher Beweisaufnahme schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich mit einer Gesamtentschädigung über fast 100.000,- Euro vor, wozu noch eine Widerrufsmöglichkeit besteht.





Anmerkung:
Ist ein Beklagter trotz Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage nicht zu einem Vergleich bereit, schlägt sich das in der Regel im Urteil nieder. Es ist außerordentlich bedauerlich, dass der Haftpflichtversicherer der Beklagten trotz der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage sowie der Tragik der betroffenen Familie, sich auch heute noch, das heißt acht Jahre (!) nach dem Vorfall weigert, der Witwe des Verstorbenen die ihr zustehenden Ansprüche auszugleichen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Haftpflichtversicherer sich auch diesmal wieder über das Vergleichsangebot des qualifizierten Landgerichtes Düsseldorf hinwegsetzen wird, um die Regulierung der Schadensumme in einer Berufungsinstanz weiter hinauszögern zu können. Gerade bei derartigen Angelegenheiten sind Rechtsprechung und Politik gefordert, den unhaltbaren Regulierungsverweigerungs- und verzögerungsversuchen nicht regulierungsbereiter Versicherer einen deutlichen Riegel vorzuschieben, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht heraus.

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Datum: 09.05.2016 - 11:50 Uhr
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Recht und Verbraucher


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