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Ludwig: Markt für Ferienwohnungen erhalten

ID: 1351494

(ots) - Verlässlicher Rechtsrahmen erforderlich

Am 1. Mai 2016 endet in Berlin die zweijährige Übergangszeit des
sogenannten Zweckentfremdungsgesetzes. Es verbietet, die eigene
Wohnung ohne Sondererlaubnis gegen Geld als Ferienwohnung anzubieten.
Hierzu erklärt die tourismuspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Daniela Ludwig:

"Der Markt für Ferienwohnungen in Deutschland muss erhalten
bleiben. Mit mehr als 70 Millionen Ãœbernachtungen im
nichtgewerblichen Bereich nimmt dieses Segment eine bedeutende Rolle
in der Tourismuswirtschaft in Deutschland ein. Die angespannte
Situation auf dem Wohnungsmarkt in Großstädten wie Berlin führt
jedoch unweigerlich zu Nutzungskonflikten und zunehmenden
Akzeptanzproblemen mit der Nachbarschaft. Die Durchmischung von
Wohngebieten mit Ferienwohnungen ist aber nicht nur in
Ballungsgebieten sondern - je nach Intensität - auch in
traditionellen Urlaubsregionen ein immer größer werdendes Problem.
Unterschiedlich lautende Gerichtsurteile über die Zulässigkeit von
Ferienwohnungen haben zu einer Verunsicherung bei
Genehmigungsbehörden und Ferienwohnungsbesitzern geführt und
unterstreichen die Notwendigkeit einer verlässlichen und
rechtssicheren Lösung. Es ist fraglich, ob Verbote wie in Berlin zu
einer Lösung der Nutzungskonflikte beitragen können. Es bedarf
vielmehr einer Änderung der Baunutzungsverordnung durch das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Ziel muss die klare Definition einer Ferienwohnung und die Schaffung
einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit bestehender
und neuer Ferienwohnungen in Wohngebieten sein.

Hintergrund:

Bisher haben die Bauaufsichtsbehörden Ferienwohnung als in
Wohngebieten zulässigen Beherbergungsbetrieb oder als sonstiges nicht
störendes Gewerbe behandelt. Die aktuelle Rechtsprechung betrachtet




dies mittlerweile als nicht zulässig.



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Datum: 29.04.2016 - 14:39 Uhr
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Kategorie:

Bau & Immobilien



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