(ots) - Die deutsche Versicherungswirtschaft geht von 
teils umfangreichen Änderungen in der IT-Infrastruktur aus, um die 
EU-Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) 
umzusetzen. Die Richtlinie bringt zudem Aus- und 
Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter mit sich und führt zu 
Umstellungen von Beratungsstandards im Vermittlungsprozess. Diesen 
Herausforderungen zum Trotz kalkuliert die Mehrheit der 
Verantwortlichen mit Umsetzungskosten von weniger als einer Million 
Euro. 44 Prozent der Unternehmen wollen mit höchstens 500.000 Euro 
auskommen. Das zeigt die aktuelle Entscheider-Studie "IDD-Umsetzung 
in deutschen Versicherungsunternehmen" der Unternehmensberatung PPI 
AG.
   Am 20. Januar 2016 unterzeichneten das Europaparlament und der Rat
der Europäischen Union die EU-Vermittlerrichtlinie. Die Versicherer 
wissen nun, dass es ernst wird mit der IDD-Umsetzung. Viele 
Assekuranzen drohen allerdings, die mit der IDD verbundenen 
Umsetzungskosten zu unterschätzen. Der Gesetzgeber greift umfassend 
in die Produkt- und Vertriebsstrukturen der Unternehmen ein und macht
so umfassende Anpassungen bei Prozessen und IT-Unterstützung nötig. 
Davon ist ein Großteil der versicherungstechnischen Systeme betroffen
von der Beratung über die Angebotserstellung bis hin zur 
Dokumentation. Dies gilt auch für Vertriebspartner, die IDD-konforme 
Prozesse implementieren müssen. Insgesamt ist der zu erwartende 
Aufwand für die IDD vergleichbar mit der Umsetzung der MiFID II auf 
der Bankenseite. "Unsere Studienreihe zu MiFID II zeigt, dass auch 
auf der Bankenseite die organisatorische wie auch die technische 
Komplexität der aktuellen Regulierungsvorhaben unterschätzt wurde, 
insbesondere die Einschätzung über Folgekosten ist im Verlauf der 
Studienreihe spürbar gestiegen", sagt Sascha Däsler, Experte für 
Versicherungsvertrieb bei PPI.
   Vor allem Ausnahmen vom Regelprozess treiben den Anpassungsbedarf 
an. Beispiel Provisionen: Nur 41 Prozent der Versicherungen rechnen 
mit höheren Kosten durch die künftig verpflichtende Offenlegung von 
sämtlichen Vergütungsarten für den Vermittler. Dabei bietet gerade 
das Thema Geld großes Potenzial für Überraschungen. Neben der 
endgültigen Höhe von Provisionen, die vor dem Vertragsabschluss 
ausgewiesen werden müssen, nennt Däsler auch häufig manuell gebuchte 
Sonderzahlungen. Solche Vorfälle müssen künftig von der IT abgedeckt 
sein, um die gesetzlichen Auflagen zur Kundeninformation zu erfüllen.
"Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um in Vorstudien Handlungsfelder 
zu ermitteln und bereits jetzt mit der Projektplanung zu beginnen", 
so Däsler.
   Die IDD wirkt sich sogar auf Geschäftsbereiche aus, die auf den 
ersten Blick gar nichts mit vertrieblichen Maßnahmen zu tun haben. 
Doch auch Innendienstmitarbeiter, die vertriebliche Aufgaben 
wahrnehmen, fallen unter die neue Regelung. Ein Kunde etwa, der 
seinen Umzug bekannt gibt, löst einen künftig von der IDD erfassten 
Prozess aus. "Versicherungstechnisch stellt der Umzug eine 
Vertragsänderung mit Neugeschäftscharakter dar mit einer an die neue 
Wohnsituation angepassten Police", so Däsler. "Ein Sachbearbeiter, 
der diese Änderung entgegennimmt und umsetzt, muss die mit der IDD 
verbundenen Auflagen ebenfalls erfüllen. Dazu gehören beispielsweise 
auch regelmäßige Schulungen."
   Der Versicherungsexperte rechnet vor diesem Hintergrund damit, 
dass die Versicherungen ihre Aufwandsschätzungen noch nach oben 
korrigieren müssen. Dazu passt, dass jedes vierte Unternehmen noch 
keine Angaben zu voraussichtlichen Kosten macht.
   Über die Studie "IDD-Umsetzung in deutschen 
Versicherungsunternehmen"
   Die Studie "IDD-Umsetzung in deutschen Versicherungsunternehmen" 
der PPI AG informiert über den aktuellen Umsetzungsstand der 
EU-Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive). Im 
Fokus stehen Strategie und IT-Auswirkungen. Dafür wurden 
IDD-Verantwortliche aus 46 Versicherungen telefonisch (CATI) befragt.
In regelmäßigem Abstand wird die Studie wiederholt, um ein möglichst 
umfassendes Bild über den Fortschritt bei der IDD-Umsetzung zu 
erhalten. Die vollständige Studie kann über folgende Internetadresse 
bezogen werden: http://www.ppi.de/idd-studie
   PPI Aktiengesellschaft
   Die PPI Aktiengesellschaft ist seit 30 Jahren erfolgreich für 
Banken und Versicherungen tätig. 2015 erwirtschaftete das Unternehmen
mit seinen über 400 Mitarbeitern circa 54 Millionen Euro Umsatz in 
den Geschäftsfeldern Consulting, Software-Entwicklung, Business 
Intelligence und Produkte. Im Markt der Banken ist PPI Spezialist für
Zahlungsverkehr, Risikomanagement und Compliance. 
Versicherungsunternehmen bietet PPI fachlich wie methodisch 
exzellente Lösungen für alle Kernprozesse der Assekuranz. Die 
langjährigen Kunden schätzen an der Vorgehensweise die hohe Qualität 
sowie die absolute Termin- und Budgettreue. Die praxiserfahrenen 
Mitarbeiter in Deutschland, Frankreich und der Schweiz vermitteln 
stets zwischen den Fachbereichen und der IT.
Pressekontakt:
Sascha Däsler
PPI AG
Tel: +49 (0)211 97552-5023
E-Mail: idd(at)ppi.de