PresseKat - Venture Plus (V+) – drohen Totalwertabschreibungen?

Venture Plus (V+) – drohen Totalwertabschreibungen?

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21.04.2016 – CLLB Rechtsanwälte informieren: Anleger der Venture Plus Fonds (V+ GmbH und Co. Fonds 1, 2, 3 KG) befürchten Verluste

(firmenpresse) - Nunmehr haben Anleger der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG eine Nachricht der Xolaris Service KVAG bekommen, in der angezeigt wurde, dass diese Gesellschaft die aufsichtsrechtliche Verwaltung der V+GmbH & Co. Fonds 3 KG übernommen hätte. In dem Schreiben an die Anleger werden einige Missstände aufgezeigt, insbesondere soll es sehr aufwendig sein, den Jahresabschluss zum 31.12.2014 fertig zu stellen. Im Zusammenhang mit dem Jahresbeschluss soll sich auch gezeigt haben, dass „teilweise bilanzieller Korrekturbedarf in Form der Totalwertabschreibung bestehen könnte.“ Daraus lässt sich ableiten, dass Verluste der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG nicht ausgeschlossen werden können. Auch Anleger der anderen Venture Plus Fonds befürchten nunmehr Verluste.

CLLB Rechtsanwälte unterstützen Anleger der Venture Plus beim Ausstieg bzw. bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Nach Erkenntnissen von CLLB haben sich nicht wenige Anleger von ihren Anlageberatern überzeugen lassen, ihre sicheren Renten- und Lebensversicherungen zu kündigen, um das daraus gewonnene Geld in – wie sie teilweise nicht wussten - riskante Venture Plus Beteiligungen zu investieren. Zudem war vielen Anlegern nicht bewusst, dass sie sich für viele Jahre, oft für über 25 Jahre, an die Unternehmen binden würden, ohne dass ihnen die Möglichkeit eines Ausstiegs über eine Kündigung gegeben wird.

Bei Venture Plus (V+ GmbH und Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH und Co. Fonds 2 KG und V+ GmbH und Co. Fonds 3 KG) handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen mit zahlreichen Risiken bis hin zum kompletten Verlust der von den Anlegern einbezahlten Gelder. Geschäftszweck der Venture Plus Fonds ist der Erwerb von Beteiligungen an oft noch jungen Unternehmen. Das Schicksal der Fonds hängt also wesentlich von dem Erfolg oder Misserfolg dieser jungen Unternehmen ab. Nach eigenen Angaben von Venture Plus richten sich die Fondsbeteiligungen auch nur an Anleger, die bereit sind diese unternehmerischen Risiken einzugehen. Dagegen richten sich die Beteiligungen nicht an Anleger, die auf der Suche nach sicheren Anlagen, zum Beispiel für die Altersvorsorge, sind.





CLLB Rechtsanwälte empfehlen daher Anlegern der Venture Plus Fonds, die sich schlecht beraten fühlen, sich an eine spezialisierte Kanzlei zu wenden, die sie hinsichtlich der möglichen Optionen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit den Venture Plus Fonds berät. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Anlageberater erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten. So haben diese den Anleger „anleger- und objektgerecht“ zu beraten. Im Rahmen der anlegergerechten Beratung darf dabei z.B. gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen nur eine Anlage empfohlen werden, bei der Risiken weitgehend ausgeschlossen sind. Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anleger ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. Kommen die Berater dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich Schadensersatzansprüche. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anlage und Auszahlung ihres Anlagebetrages geltend machen, sondern darüber hinaus auch noch die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Thomas Sittner, LL.M., CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 21.04.2016 - 16:52 Uhr
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