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Werden Übersetzungen von Botschaften oder Konsulaten bestätigt, ist Vorsicht geboten. Wann sind sie für deutsche Behörden gültig?

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Was heißt in Deutschland „Beglaubigte Übersetzung“, von wem darf sie beglaubigt und erstellt werden, welche Übersetzungen werden von den deutschen Behörden garantiert anerkannt und wie bekommt man eine gültige beglaubigte Übersetzung für deutsche Behörden.

(firmenpresse) - Bei bestimmten Arten von Dokumenten wird von den deutschen Behörden eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Dabei handelt es sich zumeist um offizielle Dokumente, die von Standesämtern, Bildungseinrichtungen oder Gerichten ausgestellt wurden, wie Familienregisterauszüge, Zeugnisse oder Ehefähigkeitsbescheinigungen. Dazu gehören aber auch Dokumente, die bei der Gründung eines Unternehmens in Deutschland benötigt werden, wie beispielsweise Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge oder Vollmachten.

Was ist eine „beglaubigte“ Übersetzung?

Wenn von einer „beglaubigten Übersetzung“ die Rede ist, so muss man wissen, dass der Begriff der Beglaubigung in Zusammenhang mit Übersetzungen in Deutschland eine besondere Bedeutung hat, denn es gibt hier das System der beeidigten Übersetzer. Das sind Übersetzer, die gewisse Kriterien erfüllt haben, um von einem Gericht beeidigt zu werden. Sie haben damit das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung mit ihrer Unterschrift und ihrem Stempel zu bestätigen, und zwar nur in den Sprachkombinationen, für die sie vom Gericht zugelassen wurden.

„Beeidigt“ heißt, diese Übersetzer haben vor einem Landgericht oder Oberlandesgericht einen allgemeinen Eid abgelegt. Andere Variationen sind je nach Bundesland “öffentlich bestellte” (Sachsen-Anhalt), “allgemein vereidigte” (Saarland) oder “ermächtigte“ Übersetzer (Berlin & Brandenburg). Die „ermächtigten“ bzw. „öffentlichen bestellten“ Übersetzer haben keinen Eid abgelegt, sondern haben vom jeweiligen Richter ihre Funktion verliehen bekommen; in der Sache macht dies jedoch keinen Unterschied: Sie alle haben die Berechtigung zur Beglaubigung von Übersetzungen. Nur von diesen Übersetzern können offizielle beglaubigte Übersetzungen angefertigt werden, die bedingungslos von allen deutschen Behörden anerkannt werden.

Was soll man nun als Betroffener also tun, um eine solche beglaubigte Übersetzung zu bekommen, die garantiert von den deutschen Behörden angenommen wird? Es gibt ein offizielles Verzeichnis, in dem die beeidigten Übersetzer für schriftliche Texte (und Dolmetscher für mündliche Übertragungen) sämtlich aufgeführt sind, und über das sie direkt kontaktiert werden können: http://www.justiz-uebersetzer.de/.





Auf der Liste der beeidigten Übersetzer sind auch einige zu finden, die mit einer Anschrift im Ausland angegeben sind. Das bedeutet, diese Übersetzer haben einst, als sie noch in Deutschland wohnten, die Beeidigung erhalten, sind später aus Deutschland verzogen, haben ihre Beeidigung quasi "mitgenommen“ und dürfen jetzt aus dem Ausland weiterhin beglaubigte Übersetzungen für deutsche Gerichte und Behörden anfertigen. Es gibt dazu in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen, die meisten Bundesländer gestatten jedoch nunmehr die Mitnahme der Beeidigung. Einige Bundesländer haben die Residenzpflicht aufgehoben und gestatten sogar von vornherein die Beeidigung von Kandidaten mit Wohnsitz in anderen EU-Ländern und der Schweiz. Beglaubigte Übersetzungen nach deutschem System werden übrigens im gesamten Bundesgebiet anerkannt, das heißt, wenn Sie eine Übersetzung bei einem Standesamt in Berlin benötigen, muss diese nicht von einem Berliner Übersetzer angefertigt werden, sondern es kann genauso gut ein Übersetzer aus einem anderen Bundesland herangezogen werden, zum Beispiel aus Bayern. Die Inschrift auf dem Stempel besagt dann zwar „öffentlich bestellter und beeidigter
Urkundenübersetzer der japanischen Sprache für München“ o. Ä., trotzdem kann die Übersetzung bei Behörden überall in ganz Deutschland eingereicht werden.

Noch einmal zum Merken:
1. „Beglaubigte Übersetzung“ heißt in Deutschland: Von einem Übersetzer beglaubigt, der von einem deutschen Gericht beeidigt (bzw. ermächtigt / bestellt) wurde. Nur diese Übersetzungen werden von den deutschen Behörden garantiert anerkannt.
2. Der Weg, um eine gültige beglaubigte Übersetzung für deutsche Behörden zu erhalten, führt über dieses Verzeichnis: http://www.justiz-uebersetzer.de/

Mehr Details: http://fachdolmetscher-russisch.de/de/nachrichten/

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Datum: 21.04.2016 - 15:28 Uhr
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