Mitteldeutsche Zeitung: zu Vaterschaftstest
(ots) - Der Erste Senat hat in seiner Entscheidung
allerdings ausdrücklich betont, dass der Gesetzgeber durchaus auch
andere Wege beschreiten kann. Eine Reform des Paragrafen zur
Abstammungsklärung ist offenbar ohnehin geplant und auch dringend zu
empfehlen. Die vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Beschränkung
auf die Familie ist weder praktikabel noch zeitgemäß. Es ist kaum zu
verstehen, warum kein Vaterschaftsfeststellungsverfahren möglich sein
soll, wenn ein Mann seinen Samen bei einer Samenbank spendet und das
Kind später Auskunft über seine Herkunft begehrt, ohne damit
unerwünschte rechtliche Konsequenzen auszulösen. Das
Bundesjustizministerium hat eine Reform des Abstammungsrechts für das
Jahr 2017 in Aussicht gestellt. Das wäre eine gute Gelegenheit, die
Rechte der Kinder zu stärken.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 19.04.2016 - 18:55 Uhr
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