(ots) - Umweltverband darf weiterhin einen als
Drohschreiben zu bewertenden Brief des Daimler-Anwalts Schertz
veröffentlichen - Landgericht hob die durch Rechtsanwalt Schertz
erwirkte Einstweilige Verfügung vom 15.01.2016 auf - DUH stellt
Anwaltsschreiben wieder online
Das Landgericht Berlin hat heute im Rechtsstreit zwischen dem
Anwalt der Daimler AG, Prof. Christian Schertz, und der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) zugunsten der Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation entschieden. Das Gericht hob mit
sofortiger Wirkung die zugunsten von Herrn Prof. Schertz ergangene
einstweilige Verfügung vom 15.01.2016 auf und wies den Antrag auf
ihren Erlass zurück. Anlass für den Rechtsstreit war ein Schreiben
von Medienanwalt Christian Schertz im Auftrag der Daimler AG am
Vortag einer angekündigten Pressekonferenz, bei der die DUH
Ergebnisse von Abgastests u. a. einer Mercedes C-Klasse
veröffentlichte.
"Die heutige Entscheidung des Berliner Landgerichts stärkt den
Verbraucherschutz in Deutschland und erleichtert der Deutschen
Umwelthilfe die Aufklärung des Diesel-Abgasskandals. Daimler hat
versucht, uns mit anwaltlichen Drohgebärden in der Aufklärung der
Abgasmanipulationen beim Stuttgarter Autokonzern zu behindern.
Gleichzeitig wurden uns "gesonderte rechtliche Schritte" für den Fall
angekündigt, dass wir diesen Drohbrief veröffentlichen oder auch nur
daraus zitieren. Seitdem wir mit eigenen Messungen das Ausmaß des
Dieselabgasskandals untersuchen und Indizien für
Abschalteinrichtungen veröffentlichen, sehen wir uns zunehmend auf
unsere Existenz ausgerichteten Drohungen von Seiten der
Automobilindustrie ausgesetzt", kommentiert Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH, die Entscheidung.
Trotz der Drohung hat die DUH sowohl das Schreiben veröffentlicht
als auch auf die gefundenen Indizien für Abschalteinrichtungen bei
Daimler hingewiesen. Im Februar 2016 musste Daimler diese auch
einräumen, ist aber der Auffassung, dass die Verwendung der
Abschalteinrichtung rechtmäßig ist. Ein Rechtsgutachten von Prof.
Remo Klinger sowie das in der vergangenen Woche bekanntgewordene
Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen
Bundestags belegen hingegen die Rechtsauffassung der DUH, dass eine
dauerhafte Reduzierung der Abgasreinigung unterhalb einer bestimmten
Temperatur rechtswidrig ist.
"Ein generelles Verbot, Anwaltsschreiben zu veröffentlichen, gibt
es nicht", erläutert Christine Danziger, die die DUH gemeinsam mit
Remo Klinger in dem Verfahren vertritt. "Vorliegend konnten wir das
Gericht, das die Verfügung noch im Januar erlassen hat, davon
überzeugen, dass das öffentliche Interesse an Information hier
Vorrang hat vor den Interessen der Autokonzerne. Damit ist der
Versuch gescheitert, juristische Drohungen auszusprechen und dem
Empfänger eines solchen Schreibens dessen Veröffentlichung zu
verbieten", fügt Remo Klinger hinzu. Die Urteilsbegründung des
Landgerichts liegt noch nicht vor.
Hintergrund:
Am 15.12.2015 lud die DUH zu einer Pressekonferenz am
darauffolgenden Tag ein. Sie kündigte unter anderem an, weitere
Ergebnisse von NOx-Abgasmessungen vorzustellen. Wenige Stunden nach
Versand der Einladung zur Pressekonferenz erhielt die DUH ein
Schreiben von Rechtsanwalt Christian Schertz, der hierin die medien-
und presserechtliche Vertretung der Daimler AG anzeigte. Aus Sicht
der DUH besteht ein öffentliches Interesse daran, aufzuzeigen, wie
die Daimler AG auf die Ankündigung einer Pressekonferenz reagiert und
versucht, einen Umwelt- und Verbraucherschutzverband davon
abzuhalten, inzwischen eingestandene Manipulationen der Abgaswerte
(mit dem Hinweis, diese Manipulation sei rechtlich zulässig zum
"Motorschutz") ihr vorzuwerfen.
Informationen und Hintergründe:
Das Schreiben des Daimler-Anwalts Schertz vom 15.12.2015, das die
DUH gemeinsam mit einer Pressemitteilung am 16.12.2015 veröffentlicht
hat finden Sie hier: http://l.duh.de/uqk8n
Die Entscheidung zur Aufhebung der Einstweiligen Verfügung durch
das Landgericht Berlin vom 12.4.2016 finden Sie unter:
http://l.duh.de/p120416
http://www.duh.de/dieselgate.html
Pressekontakt:
Jürgen Resch | Bundesgeschäftsführer
0171 3649170 | resch(at)duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger | Rechtsanwalt
0171 2435458 | E-Mail: klinger(at)geulen.com
Dr. Christine Danziger| Rechtsanwältin
030 - 65 00 1 888 | danziger(at)thomas-law-office.com
DUH-Pressestelle:
Daniel Hufeisen | Ann-Kathrin Marggraf | Laura Holzäpfel | 030
2400867-20 | presse(at)duh.de www.duh.de | www.twitter.com/umwelthilfe |
www.facebook.com/umwelthilfe