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Panama Papers: Anstieg der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung wird erwartet

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Panama Papers: Anstieg der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung wird erwartet

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Nach den Enthüllungen der sog. Panama Papers rechnet NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans wieder mit einem Anstieg der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung und ermuntert Steuersünder dazu.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Briefkastenfirmen, Geldwäsche, Steuerhinterziehung - die Verdachtsliste ist nach der Veröffentlichung der sog. Panama Papers lang. In den Fokus der Ermittler geraten auch deutsche Banken und Bürger. Dementsprechend geht der nordrhein-westfälische Finanzminister Walter-Borjans auch von einem Anstieg der Selbstanzeigen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)wegen Steuerhinterziehung aus, sagte er gegenüber der Rheinischen Post und ermunterte Steuersünder auch dazu, diesen Weg zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit zu wählen.

Schon häufiger wurden sog. Daten-CDs angekauft. Doch Daten in diesem Ausmaß dürfte es noch nicht gegeben haben. Entsprechend werden die Ermittler aktiv und Steuersünder müssen mehr denn je mit der Entdeckung der Tat rechnen. Zudem regt Walter-Borjans auch an, den internationalen Kampf gegen die Steuerhinterziehung weiter zu forcieren, um immer noch bestehende Steueroasen auszutrocknen. Insofern könnte der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017, an dem sich inzwischen schon rund 90 Staaten beteiligen wollen, nur ein erster Schritt im internationalen Kampf gegen illegale Geldströme sein.

Für Steuersünder wird die Luft nach den Enthüllungen der Panama Papers immer dünner. Noch besteht die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige in die Steuerlegalität zurückzukehren und eine drohende Verurteilung zu vermeiden. Dazu muss die Selbstanzeige aber rechtzeitig gestellt werden, also bevor die Tat durch die Behörden entdeckt wurde. Außerdem muss die Selbstanzeige auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie strafbefreiend wirken kann. Dazu müssen u.a. alle steuerrelevanten Vorgänge der vergangenen zehn Jahre offengelegt werden.





Für den Laien sind diese komplexen Anforderungen des Gesetzgebers in der Regel nicht zu erfüllen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß.

Sicherer ist es, im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss und können sie so verfassen, dass sie strafbefreiend wirkt.

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Datum: 08.04.2016 - 11:00 Uhr
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