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Öffentlicher Dienst: Einkommensrunde 2016 für Bund und Kommunen/

Russ: Beschäftigte nicht zur Haushaltssanierung missbrauchen

ID: 1336203

(ots) - "Es gibt offenbar zwischen Arbeitgebern und
Gewerkschaften erhebliche Wahrnehmungsunterschiede über die Situation
und Motivation der Beschäftigten", kommentierte der dbb
Verhandlungsführer Willi Russ den Verlauf des Verhandlungsauftakts
für die Beschäftigten von Bund und Kommunen am 21. März 2016 in
Potsdam.

"Es wird der Eindruck erweckt, dass die Gewerkschaftsforderung
nach sechs Prozent mehr Einkommen quasi den unmittelbaren
Staatsbankrott nach sich ziehen würde", erklärte Russ weiter. "Wir
werden auf keinen Fall akzeptieren, dass die Kolleginnen und Kollegen
für die Sanierung der angespannten Finanzsituation der Kommunen
missbraucht werden." Es gehe bei den Gewerkschaftsforderungen darüber
hinaus nicht lediglich um einen Nachholbedarf der Beschäftigten.
Russ: "Statt von Nachholbedarf zu reden, sollten wir von den enormen
Vorleistungen reden, die die Beschäftigten bei Bund und Kommunen seit
Monaten im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation erbringen und
die sich zum Beispiel in immer höheren Überstundenbergen auftürmen."

Bei der Potsdamer Verhandlungsrunde seien die Argumente der
Gewerkschaften und Arbeitgeber in einem ersten Durchgang diskutiert
worden. Natürlich seien die Gewerkschaften dabei auch auf Kompromisse
vorbereitet, so Russ weiter. "An einem Punkt allerdings, werden wir
massiven Widerstand leisten. Verschlechterungen in der betrieblichen
Altersversorgung des öffentlichen Dienstes wird es mit uns nicht
geben."

Hintergrund:

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen
(TVöD) sind insgesamt knapp zwei Millionen Beschäftigte betroffen:
147.335 Arbeitnehmer des Bundes, 1.241.845 Arbeitnehmer der Kommunen,
für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 179.595 Beamte und
179.000 Versorgungsempfänger des Bundes, auf die der Tarifabschluss




übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und
finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die
wirkungsgleiche Ãœbertragung betrifft nur die Bundesbeamten, da die
Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet/versorgt
werden.

Die wichtigsten Forderungen der Gewerkschaften: Lineare Erhöhung
der Tabellenentgelte um 6 Prozent; Erhöhung der
Auszubildendenentgelte um 100 Euro monatlich; Angleichung des
Urlaubsanspruchs auf 30 Tage und unbefristete Übernahme für alle
Auszubildenden; Tariflicher Ausschluss sachgrundloser Befristungen
sowie die zeit- und wirkungsgleiche Ãœbertragung des Tarifergebnisses
auf Beamtinnen und Beamte; Die Laufzeit des Tarifvertrags soll 12
Monate betragen.



Pressekontakt:
dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
Email: zitka(at)dbb.de


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Datum: 21.03.2016 - 16:31 Uhr
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