(ots) - Der 1. Strafsenat des
Bundesgerichtshofs hat das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 16.
Januar 2015 aufgehoben und verweist die Sache zu neuer Verhandlung
und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts.
Marcus Prinz von Anhalt wurde am 16. Januar 2015 wegen
Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren
verurteilt. Dagegen setzte er sich mit der von ihm eingelegten
Revision erfolgreich zur Wehr. Einen Deal mit der Staatsanwaltschaft
lehnte Prinz von Anhalt immer ab, da er sich seiner Meinung nach
nicht strafbar gemacht hat. In dem Verfahren geht es ausschließlich
um die steuerliche Geltendmachung von Kfz-Kosten. Die sonstigen
steuerstrafrechtlichen Vorwürfe wurden bereits fallen gelassen.
Nach 704 Tagen in Untersuchungshaft und monatelanger
Entscheidungsfindung hat der Bundesgerichtshof das Urteil des
Landgerichts Augsburg nun gekippt. Es wird zu einer neuen Verhandlung
kommen, diesmal aber vor einer anderen Kammer des erstinstanzlichen
Gerichts.
Dazu Prinz von Anhalt: "Ich sitze seit zwei Jahren zu Unrecht im
Gefängnis. Man hat mich in Augsburg strafrechtlich verurteilt, obwohl
das eigentliche Steuerverfahren noch lange nicht abgeschlossen ist.
Aus meiner Sicht reine Willkür. Ein Skandal!"
Der Mainzer Strafverteidiger Olaf Langhanki, der von Anhalt vor
dem BGH vertreten hat, zu dem Beschluss: "Wir waren stets davon
überzeugt, dass das Augsburger Urteil keinen Bestand haben kann.
Prinz von Anhalt hat im Kampf um sein Recht nie aufgegeben. Umso
erfreulicher ist es, dass der BGH das Urteil nun aufgehoben und eine
neue Verhandlung angeordnet hat."
Marcus Prinz von Anhalt wird nun auch erneut Haftbeschwerde
einlegen. Er hofft, kurzfristig aus der Untersuchungshaft entlassen
zu werden und bald auch endlich wieder seine Tochter sehen zu können.
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