Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu den Haftstrafen für den Brandanschlag in Salzhemmendorf
(ots) - Acht Jahre, sieben Jahre, vier Jahre - die
Urteile, die das Landgericht Hannover am Donnerstag gegen drei
Angeklagte verhängt hat, die einen Brandsatz in ein Haus geworfen
hatten, gehen in Ordnung. Es hätten auch ein paar Jahre mehr sein
können, aber auch so ist das Signal klar: Wer Häuser anzündet, in
denen Menschen leben, begeht einen versuchten Mord und wird
entsprechend bestraft - im härtesten Fall erlaubt das Strafgesetzbuch
sogar lebenslange Haft. Das Urteil aus Hannover hat nicht nur
Signalwirkung für potentielle Brandstifter. Es wird vielleicht
auch Richtern und Staatsanwälten zu denken geben, die Brandanschläge
auf schlafende Menschen bisher nicht als versuchten Mord werten
wollen. So waren etwa im sauerländischen Altena zwei Männer nach
einer Brandstiftung auf freiem Fuß geblieben, weil der
Staatsanwalt nur schwere Brandstiftung angeklagt hatte. Nach Monaten
griff das Landgericht Hagen ein und ließ die Männer wegen versuchten
Mordes verhaften. Auch in Ostwestfalen-Lippe soll ein Trio, das
nachts ein Heim in Porta Westfalica anzünden wollte, nur wegen
schwerer Brandstiftung vors Amtsgericht gestellt werden. Zum Glück
prüft das Landgericht Bielefeld gerade, ob es den Fall übernimmt.
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Datum: 17.03.2016 - 21:00 Uhr
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