PresseKat - VW Skandal - Urteil des Landgerichts Bochum falsch - Erfolgsaussichten auf Rückabwicklung gegen Sko

VW Skandal - Urteil des Landgerichts Bochum falsch - Erfolgsaussichten auf Rückabwicklung gegen Skoda durch Vertrauensanwältin des ACE Auto Club Europa e.V. bestätigt

ID: 1335109

(ots) - Im VW-Skandal vertritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mehrere tausend Geschädigte des
VW-Skandals. Die ARAG Rechtsschutzversicherung lehnt die Fälle
überwiegend ab, weil angeblich keine hinreichenden Erfolgsaussichten
bestehen würden. Nach den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen gibt es
die Möglichkeit, einen unabhängigen und unparteiischen
Schiedsgutachter zu beauftragen, der von der zuständigen
Rechtsanwaltskammer benannt wird. Dieser Schiedsgutachter entscheidet
unabhängig darüber, ob in dem VW-Skandal Erfolgsaussichten bestehen
oder nicht. Nachdem bereits zwei unabhängige und unparteiische
Schiedsgutachter bestätigt haben, dass Erfolgsaussichten bestehen,
hat nunmehr ein dritter Schiedsgutachter bestätigt, dass dies der
Fall ist. Bei dieser Schiedsgutachterin handelt es sich um eine
Fachanwältin für Verkehrsrecht und um eine Vertrauensanwältin des ACE
Auto Club Europa e.V. Die Schiedsgutachterin kommt zu dem Ergebnis,
dass es trotz des schon nunmehr seit Monaten bestehenden
Softwareproblems dem Hersteller (Skoda) bisher augenscheinlich nicht
gelungen sei, Abhilfe zu schaffen. Die Schiedsgutachterin bemängelt
insbesondere, dass der Manipulationsverdacht bereits öffentlich
bekannt gewesen sei und VW weiter manipuliert habe in betrügerischer
Absicht.

Besonders pikant ist, dass die Schiedsgutachterin davon ausgeht,
dass auch dann, wenn der Mangel behoben werden kann, den Fahrzeugen
ein Makel anhaftet, der zu einem merkantilen Minderwert führt. Die
Schiedsgutachterin bestätigt auch, dass nicht nur ein Anspruch
gegenüber dem Händler, sondern auch gegenüber dem Hersteller (Skoda)
besteht. Auch der Verjährungseinwand greife nicht durch, da auf diese
Einrede verzichtet werde.

Das Schiedsgutachten wurde erst am 16.03.2016 erstellt. Es wurde
also zu einem Zeitpunkt erstattet, als bereits bekannt war, dass das




Landgericht Bochum eine Klage eines Geschädigten abweisen wird. Dies
zeigt sehr deutlich, wie grob fehlerhaft das Urteil des Landgerichts
Bochum ist. Es zeigt auch, dass zweifelsohne Erfolgsaussichten
bestehen.

Damit bestätigt sich die Auffassung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer,
dass ein merkantiler Minderwert zum Rücktritt berechtigt. All dies
hat das Landgericht Bochum genauso wenig berücksichtigt, wie die
entgegenstehende Rechtsprechung des Berufungsgerichts OLG Hamm.



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Pressesprecher: Rechtsanwalt Ralph Sauer
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei(at)dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Kfz-Gewerbe und Teilehandel: Do-it-yourself mit Risiken (FOTO) KÜS: Tipps für bevorstehenden Wechsel von Winter- auf Sommerreifen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.03.2016 - 17:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1335109
Anzahl Zeichen: 2937

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Lahr



Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"VW Skandal - Urteil des Landgerichts Bochum falsch - Erfolgsaussichten auf Rückabwicklung gegen Skoda durch Vertrauensanwältin des ACE Auto Club Europa e.V. bestätigt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH