(ots) - Im VW Abgasskandal führende Rechtsanwaltskanzleien
haben sich am 10.03.2016 zu dem "Fachkreis Abgasskandal" zusammen
gefunden. Die angeschlossenen Anwaltskanzleien Dr. Lehnen & Sinnig,
KMP - KLAMERT MAHR& Partner Rechtsanwälte, Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Götz Rechtsanwälte, Jordan Fuhr Meyer
Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater, Kanzlei Daniel Raimer,
Mingers & Kreuzer, Rechtsanwaltskanzlei Schmidt, Wietbrok
Rechtsanwälte beraten und vertreten mehr als 20.000 Geschädigte des
VW Abgasskandals. Durch den Verbund hochspezialisierter Kanzleien
wird die Fachkompetenz und Erfahrung gebündelt.
Am Donnerstag trat das Gremium erstmals zusammen. Nach über
5-stündiger Beratung und Besprechung aller in Frage kommender
juristischer Gesichtspunkte, kam der Fachkreis Abgasskandal am
Donnerstag zu dem eindeutigen Ergebnis, dass der Anspruch auf
Rückgabe betroffener Fahrzeuge durch die Geschädigten Aussicht auf
Erfolg hat. Gleiches gilt für Ansprüche auf Neulieferung und
Schadensersatz/Minderung. Die bestehenden Erfolgsaussichten wurden
außerdem von unabhängigen Schiedsgutachtern bestätigt. ES werden
deshalb hunderte Klagen gegen VW, Audi, Skoda, Seat und die Händler
auf den Weg gebracht.
Die Rückabwicklung kann nach der Rechtsprechung des BGH bereits
dann verlangt werden, wenn auch nach einer Nachbesserung noch ein
Minderwert des Fahrzeugs verbleibt. Gerade das ist nach Auffassung
des Fachkreises der Fall. Die betroffenen Fahrzeuge unterliegen
voraussichtlich auch nach dem Softwareupdate einer dauerhaften
Wertminderung, einem sogenannten merkantilen Minderwert, ähnlich wie
bei einem Unfallwagen. Dies berichten eine Vielzahl geschädigter VW,
Audi, Seat, Skoda Kunden, aber auch der VMF - Verband der
markenunabhängigen Fuhrparkmanagementgesellschaften e.V. Käufer
werden wegen der vorhandenen Unsicherheiten für ein von der
Manipulation betroffenes Fahrzeug kaum den gleichen Preis wie für ein
vergleichbares, nicht manipuliertes Fahrzeug bezahlen. Der
Wertverlust dürfte aufgrund der neuesten Enthüllung noch höher
geworden sein. Danach soll VW, wie die Medien berichten, die
Manipulations-Software Anfang 2015 noch einmal angepasst haben, weil
die bis dahin verwendete Software zu häufig im Normalbetrieb in den
gesetzeskonformen Umweltmodus schaltete. Der Wirtschaftsminister
Niedersachsens bestätigte dies laut Pressemitteilungen. Dies habe zu
einer starken Verrußung der Abgasrückführungsbauteile, als auch des
Dieselpartikelfilters geführt. Da die Lebensdauer des
Dieselpartikelfilters vom Umfang der Verrußung abhängt, ist mit einem
früheren Ausfall zu rechnen. Der Ersatz eines Dieselpartikelfilters
kostet bis zu 3000 EUR, die Rußentfernung an den sonstigen Bauteilen
bis zu 1.000 EUR. Auch die nunmehr im Rahmen des Rückrufs
aufzuspielende Software wird nach eigenen Angaben von VW mit einer
Erhöhung der Rußpartikelbildung einhergehen. Hinzu kommt die bereits
beim VW Amarok von der Zeitschrift Auto Motor und Sport festgestellte
Erhöhung des Kraftstoffverbrauchs. All diese Risiken sind
wertbestimmend und beeinflussen den Wert des Fahrzeuges nachteilig.
Am Bestehen einer dauerhaften Wertminderung des Fahrzeugs dürfte
daher nach Auffassung des Fachkreises Abgasskandal kein ernsthafter
Zweifel bestehen.
Die Unsicherheit der Folgen der Manipulation und der neuen, im
Dauertest unerprobten Software können, ähnlich wie bei einem
Unfallwagen, zu einer dauerhaften Wertminderung und damit zum
Bestehen des Rechts auf Rückabwicklung führen. Nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 23.11.2004, VI ZR 357/03
würde auch eine tatsächlich perfekte Nachbesserung nichts am Recht
auf Rückabwicklung ändern, "weil bei einem großen Teil des Publikums,
vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden, eine den
Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallbeschädigter
Kraftfahrzeuge besteht."
Neben dem Wertverlust und der Unzumutbarkeit der Nachbesserung,
gibt es aber noch eine Vielzahl weiterer rechtlicher Aspekte, die für
das Recht auf Rückabwicklung sprechen.
Der Fachkreis Abgasskandal rät daher allen betroffenen Kunden
umgehend zur Rückabwicklung des Kaufvertrages bzw. dazu, einen
mangelfreien, vertragsgemäßen Neuwagen zu verlangen. Keinesfalls
sollte die neue Software vorbehaltlos akzeptiert werden, da ansonsten
der Verlust aller Ansprüche droht. Gerade hierzu drängt VW die Kunden
aber.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Pressesprecher: Rechtsanwalt Ralph Sauer
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