(ots) - Reform der kaufrechtlichen Mängelgewährleistung
setzt Koalitionsvertrag um
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur
Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen
Mängelhaftung beschlossen, mit dem u.a. die Haftung für Produktmängel
im Hinblick auf die Ein- und Ausbaukosten neu geregelt wird. Hierzu
erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der
zuständige Berichterstatter Hendrik Hoppenstedt:
"Mit dem Gesetz verbessern wir die Rechtstellung von Handwerkern
und Werkunternehmern bei Kaufverträgen. Damit setzen wir ein
wichtiges Anliegen von CDU und CSU aus dem Koalitionsvertrag um. Wenn
sich nach dem Einbau beispielsweise von Parkettstäbchen oder Fliesen
herausstellt, dass die gelieferte Ware fehlerhaft ist und ersetzt
werden muss, bleiben Handwerker und andere Werkunternehmer bislang
auf den Kosten für den Ausbau und Wiedereinbau sitzen. Dies gilt
selbst dann, wenn der Mangel vom Hersteller oder vom Lieferanten zu
verantworten ist. Diese Ungerechtigkeit wird nun beseitigt.
In diesen sogenannten Einbaufällen kann der Käufer, egal ob
Verbraucher oder selbst Unternehmer, künftig vom Verkäufer den Ausbau
der mangelhaften Ware und den Einbau eines mangelfreien Produktes,
zumindest die Erstattung der entsprechenden Kosten verlangen.
Zudem wird durch Regressansprüche entlang der Lieferkette
gewährleistet, dass der Schaden letztlich von demjenigen getragen
werden muss, der für den Produktfehler verantwortlich ist. Der
Gesetzentwurf stärkt damit das Verursacherprinzip und gewährleistet
zudem einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen Käufern,
Verkäufern und Produzenten."
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