(firmenpresse) - Grundsätzlich ist fast jeder bestrebt, sich in ferner Zukunft ein kleines Eigenheim anzuschaffen. Die Schwierigkeit liegt allerdings darin, dass die meisten nicht in der Lage sind, ein eigenes Haus oder die eigene Wohnung auf Dauer finanzieren zu können. Bei einem Mietkauf hat der ursprüngliche Mieter grundsätzlich gute Chancen, seine bis dato Mietwohnung zu einem späteren Zeitpunkt zum Eigentum umzuwandeln.
Sind alle Absprachen vertraglichen festgehalten, die Konditionen erörtert und alle wichtigen Eckpunkte besprochen und schriftlich fixiert, steht einem Mietkauf nichts mehr im Wege. Denn der Mietkauf ist ein interessanter und oft nicht hinreichend bekannter Weg zur Eigenimmobilie.
Was genau passiert bei einem Mietkauf?
Zunächst schließt der Mieter mit dem Vermieter einen Mietvertrag ab. Der gravierende Unterschied zu einem normalen Mietvertrag ist allerdings, dass dem Mieter das Recht eingeräumt wurde, zu einem späteren Zeitpunkt die gemietete Wohnung oder das angemietete Haus käuflich zu erwerben.
In der Regel wird eine ganz bestimmte Frist, in der die gemietete Sache gekauft werden sollte, schriftlich im Miet- Kaufvertrag fixiert. Geht man von der deutschen Rechtslage aus, sollte die spätere Kaufsumme schon von Anbeginn an schriftlich festgelegt und erörtert sein und dies auch nur unter der Anrechnung der bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Immobilie gezahlten Miete.
Denn eines sollte man als Mieter und Käufer wissen: Laut Rechtslage ist der spätere Käufer zunächst dem Mietrecht einzuordnen und sobald der Kauf stattfindet dem Kaufrecht. Darauf sollte man bei einem Mietkauf genaustens achten, denn Rechten und Pflichten unterscheiden sich hierbei erheblich. In vielen Fällen wird sogar überhaupt kein Optionsrecht vereinbart und eingeräumt, sondern direkt vom ersten Miettag an der Eigentumsübergang mit Zahlung der Schlussrate vereinbart, ohne dass es einer entsprechenden Ausübungserklärung bedarf.
Hohe Miete aber dafür später ein Eigenheim
In den meisten Fällen eines Mietkaufs ist die eigentliche Miete etwas höher angesiedelt als normal. Das wird aus taktischen Gründen von Vermieterseite sehr oft angewendet, um den eigentlichen Mieter zum Kauf zu animieren. Weiderum ist aber auch mit dem Gebrauch der Wohnung oder des Hauses für den Vermieter ein starker Wertverlust der Immobilie zu verzeichnen.
Für den Mieter und späteren Käufer liegt der positive Aspekt zum Abschluss eines Mietkaufs in der wesentlich leichteren und oftmals wesentlich günstigeren Finanzierbarkeit gegenüber einem Sofortkauf mit hoher Tilgungsrate und noch höheren Zinsen. Wer sich allerdings sehr gut mit seinem Vermieter versteht, kann durch eine ausgehandelte, relativ niedrige Miete, die ja eh bezahlt werden muss, eine Immobilie kaufen, die auf dem freien Markt durchaus auch schon mal das Doppelte kosten würde, ergattern. Alles ein Frage der Absprache und des Abkommens. Wichtig ist aber auch hier, dass alles präzise schriftlich festgehalten wird. Tag der Übergabe, zu welchen Konditionen, die bisherige Miete, welche Mietpreissteigerung wird in den kommenden Jahren erwartet und zu welchem Endpreis die Immobilie erworben werden sollte. Nur mit der schriftlichen Vertragsform können etwaige Missverständnisse oder Ähnliches auf rechtlicher Basis angefochten, oder ausgetragen werden.
Ganz wichtig fürs Finanzamt
Besteht ein Mietkauf, der vertraglich festgehalten wurde, ist dieser aus steuerlicher Sicht nicht grundsätzlich gleich zu stellen mit einem Leasingvertrag. Auch wenn das immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Handhabung der Abrechnung und Geltendmachung seitens des Finanzamtes ist.
Fakt ist: Bei einem Mietkauf geht das wirtschaftliche Eigentum, also in diesem Fall die angemietete Immobilie, die später gekauft werden soll, sofort bei Abschluss des Vertrages zwischen Vermieter und Mieter auf den Käufer, also Mieter, über. Allerdings geht das juristische Eigentum im Normalfall erst nach der Zahlung der abschließenden letzten Rate an den Käufer komplett über. Deshalb gilt der Mietkauf gegenüber der Finanzbehörden eher als eine Art der Ratenzahlung und nicht als Leasing.