HCI MS Vogerunner: AG Hamburg eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren
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(firmenpresse) -
Die unzureichende Risikoaufklärung begründet ebenso den Anspruch auf Schadensersatz wie das Verschweigen der Rückvergütungen an die vermittelnde Bank. Diese muss die sog. Kick-Backs nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwingend offen legen.
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Datum: 12.02.2016 - 08:55 Uhr
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