(ots) - Sonderabschreibung kurbelt Mietwohnungsneubau an
Die Bundesregierung hat am gestrigen Mittwoch eine befristete
Sonderabschreibung für private Bauherren beschlossen. Hierzu erklärt
der Großstadtbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kai Wegner:
"Die Städte in Deutschland sind attraktiv und ziehen viele neue
Bewohner an. Da die Menschen in die Ballungsgebiete drängen, wird es
immer schwieriger, dort bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die
CDU/CSU-Fraktion möchte die soziale Mischung in den Ballungszentren
erhalten. Es kann nicht sein, dass sich nur Gutverdiener ein Leben in
den Städten leisten können.
Das beste Mittel gegen steigende Mieten ist der Bau neuer
Wohnungen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ein wichtiger
Baustein zur Ankurbelung des Mietwohnungsbaus. Uns als
CDU/CSU-Fraktion ist wichtig, dass die steuerliche Förderung
zielgerichtet dort Wohnungen schafft, wo sie benötigt werden."
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine befristete
Sonderabschreibung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 vor. Investoren,
die ihr Bauvorhaben in diesem Zeitraum starten, können 29 Prozent der
förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten geltend machen.
Die neue steuerliche Förderung beläuft sich auf 2,1 Milliarden Euro
bis zum Jahr 2020.
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