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TÜV Rheinland: Bei Karnevalszügen den Weisungen der "Zugengel" unbedingt folgen / Fasching, Fastnacht, Karneval: Verkehrsregeln gelten auch für Narren und Jecken

ID: 1316510

(ots) - Jetzt schlängeln sich die Straßenumzüge wieder durch
die Faschings- und Karnevalshochburgen in vielen Städten. Damit dabei
niemand unter die Räder kommt, gilt es, einige Sicherheitsmaßnahmen
zu beachten. "Es herrscht Ausnahmezustand auf den Straßen, und alle
Beteiligten und Zuschauer sollten erhöhte Wachsamkeit walten lassen",
sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Vor
allem Kinder sind sich oftmals der Gefahren nicht bewusst und stürzen
sich im Übereifer auf die am Boden liegenden Kamellen. Deshalb
sollten Eltern den Nachwuchs stets im Blick haben und gegebenenfalls
besser an die Hand nehmen.

Unbedingt hinter den Absperrungen bleiben

Für die Sicherheit bei den Umzügen sorgen die sogenannten
Zugengel. Sie laufen neben den Fahrzeugen her und achten darauf, dass
die Zuschauer nicht von den Wagen erfasst werden. Die Weisungen der
Ordner sind auf jeden Fall zu befolgen. Doch die Begleiter können
ihre Augen nicht überall haben. Der Raum zwischen Zugmaschine und
Anhänger ist absolut tabu, selbst wenn dort die schönsten "Strüssjer"
locken. "Gerade in Kurven und bei Abbiegungen benötigen die teils
sehr langen und unübersichtlichen Fahrzeuge viel Raum", erklärt
Sander und betont: "Vor allem in Kurven und an anderen neuralgischen
Stellen unbedingt genügend Abstand halten und hinter den Absperrungen
bleiben."

Trotz Feierlaune Verkehrsregeln beachten

Im normalen Straßenverkehr heißt es für Autofahrer "Alarmstufe
Rot", wenn sich kostümierte Gruppen auf dem Weg zum Rosenmontagszug
nähern. Häufig ist die Stimmung ausgelassen und die Wahrnehmung
bereits durch Alkohol getrübt. "In einer solchen unberechenbaren
Situation die Geschwindigkeit erheblich drosseln und vorsichtig am
närrischen Volk vorbeifahren. Denn der Fahrer sollte jederzeit damit




rechnen, dass aus Leichtsinn oder Übermut jemand auf die Straße
läuft", unterstreicht TÜV Rheinland-Fachmann Sander. Umgekehrt gilt:
Trotz Feierlaune sollten sich die Jecken auch an den tollen Tagen zu
ihrer eigenen Sicherheit an die Verkehrsregeln halten.

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Datum: 03.02.2016 - 11:00 Uhr
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