PresseKat - Laub verpflichtet Herbstlaub entfernen ist für Mieter und Hauseigentümer Pflicht

Laub verpflichtet Herbstlaub entfernen ist für Mieter und Hauseigentümer Pflicht

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(firmenpresse) - (ddp direct) Ulm, Oktober 2009. Das bunte Herbstlaub scheidet Geister und Gemüter. Während es in Wäldern und auf Wiesen einen sinnlichen Augenschmaus garantiert, ist es auf Gehwegen oder Zugängen einfach nur ein lästiges Übel. Denn mit dem Blätterwerk ist es wie mit dem Schnee. Wegen Rutschgefahr muss es entfernt werden. "Hier besteht die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Diese sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen", erläutert der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Thomas Leicht. "Hauseigentümer und Mieter haben dafür zu sorgen, dass auf ihren angrenzenden Gehwegen, Zufahrten oder Treppen in der Frontlinie des Grundstücks niemand zu Schaden kommt. Ansonsten droht Haftung", so Dr. Leicht. Details zu den Räumpflichten regeln die Gemeindesatzungen. Kurzum: Liegt viel Laub auf dem Bürgersteig, muss gekehrt, gefegt oder gesaugt werden, unter Umständen auch mehrmals am Tag. Ganz gleich, ob die Blätter vom eigenen Baum, von dem des Nachbarn oder von einem Straßenbaum stammen - jetzt im Herbst sind Laubarbeiten Pflichtprogramm.

Laubarbeiten leicht gemacht
Gut bewährt bei den herbstlichen Laubarbeiten haben sich Rechen, Fächerbesen und klassische Besen. Während sich Rechen eher für Rasenflächen eignen, sind Fächerbesen aus Kunststoff oder Metall echte Universaltalente und zum Beispiel auf Schotterwegen einsetzbar. Auf Plattenwegen und Bürgersteigen wiederum entfernen Besen mit Kunststoff- oder Rosshaarborsten das Laub am gründlichsten - selbst bei Nässe. "Bequem und praktisch sind hier Stecksysteme", rät Gartenexperte Heribert Wettels vom Marktführer Gardena. "Die Geräte aus dem Gardena combisystem etwa können jederzeit mit einem individuellen Stiel kombiniert werden. So kann man im Herbst die verschiedenen Besen an den Stiel stecken, im Winter Schneeschieber und im Frühjahr Grubber und Hacken." Und obendrein gibt es vom Hersteller 25 Jahre Garantie.
Wer die Laubberge schnell mit Motorkraft wegblasen will, der greift zu Laubbläsern. Sie pusten das Laub mit voller Leistung aus der Gefahrenzone. Führende Anbieter sind zum Beispiel Husqvarna oder Partner. Bei Bedarf lassen sich die Laubbläser ganz einfach zu Saugern umrüsten. Aber nicht ohne Gehörschutz! Da die Laubbläser mehr als 85 Dezibel erzeugen, ist das Tragen eines entsprechenden Schutzes vorgeschrieben. "Zudem fallen Laubbläser unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung", warnt Dr. Thomas Leicht, "sie dürfen nicht zwischen 20:00 und 7:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen benutzt werden. Außerdem bestehen bei den einzelnen Gemeinden noch Regelungen zur Mittagsruhe."




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Datum: 29.10.2009 - 18:25 Uhr
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