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Qualitätssiegel am Bau: Werbung oder Verpflichtung für hohe Qualitätsstandards? / Pressemitteilung des Bauherren-Schutzbund e.V.

ID: 1314119

(ots) - Bei wichtigen Entscheidungen wie dem Bau oder Kauf
eines Hauses suchen Verbraucher nach marktneutralen Informationen und
Orientierungshilfen. Qualitätssiegel können dabei nützlich und
wichtig sein - allerdings nur dann, wenn ihnen tatsächlich
transparente, neutrale und firmenunabhängige Qualitätskriterien zu
Grunde liegen. Neben sinnvollen Qualitätszeichen im Baubereich gibt
es auch intransparente, von Firmeninteressen geleitete Siegel ohne
verbindlich definierte Qualitätsstandards oder mit Standards, die nur
dem aktuell gesetzlich Vorgeschriebenen oder den anerkannten Regeln
der Technik entsprechen.

Objektive Bewertungskriterien für Verbraucher

Auf Initiative und unter Mitwirkung der
Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des
Instituts für Bauforschung e.V. (IFB) hat die "Offensive Gutes Bauen"
vor einiger Zeit objektive Bewertungskriterien für Qualitätssiegel im
Bauwesen entwickelt. Als nationale Qualitätsinitiative der deutschen
Bauwirtschaft will sie damit Bauherren und Immobilienerwerbern im
Neu- und Altbau wichtige Verbraucherinformationen und Empfehlungen
für Trägerinstitutionen von Qualitätssiegeln liefern. Worauf es bei
der Beurteilung von Qualitätssiegeln ankommt, beschreibt ein neuer
Ratgeber des BSB unter dem Titel " Qualitätssiegel am Bau -
Bewertungskriterien für Verbraucher". Er kann kostenlos unter
www.bsb-ev.de heruntergeladen werden.

Qualitätsverpflichtungen genau unter die Lupe nehmen

Das Ratgeberblatt zeigt klar und nachvollziehbar, worauf
Verbraucher achten sollten: von der Definition der
Qualitätsverpflichtung über die dahinter stehenden Träger- und
Zertifizierungsorganisationen bis zur Überwachung und Verbindlichkeit
der Qualitätsstandards. Dazu gibt es Tipps zur Einbindung der
definierten Qualitätsstandards in Vertragswerke und zu ihrer




Überprüfung im Rahmen baubegleitender Qualitätskontrollen.

Diese und weitere Pressemitteilungen unter
www.bsb-ev.de/presseservice/pressemitteilungen/

Weitere Informationen unter
www.bsb-ev.de
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.



Pressekontakt:
Bauherren-Schutzbund e.V.
Bundesbüro
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Datum: 28.01.2016 - 11:41 Uhr
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Kategorie:

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