PresseKat - Scheinselbständigkeit ein weit verbreitetes Phänomen

Scheinselbständigkeit ein weit verbreitetes Phänomen

ID: 1313692

(PresseBox) - Gegen Manager und diverse Verantwortliche bei und im Umfeld von Mercedes ermittelt die Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf: Mehrere Testfahrer wurden als Scheinselbständige beschäftigt. Der Konzern hat bereits mit der Rentenversicherung einen mehrere Million teuren Deal gemacht und soll offenbar knapp 10 Million Euro nachzahlen. Auch die Arbeitsgerichte sind mit dem Vorgang beschäftigt, da mehrere Testfahrer auf Festanstellung klagen.
Tatsächlich ist das Phänomen Scheinselbständigkeit weit verbreitet ? vielen Unternehmen sind Festangestellte zu teuer, daher werden Aufträge oft ?outgesourct? und Freie Mitarbeiter beauftragt. Schaut man den Freien Mitarbeiter aber mal genauer an, stellt man oft genug fest, dass er so frei gar nicht ist: Er ist nämlich oft nur zum Schein frei bzw. selbständig.
Die Konsequenzen können übel sein, die das Unternehmen und ggf. auch die Geschäftsleitung treffen können, z.B.
?Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen inkl. Säumniszuschläge und Zinsen,
?Nachzahlung von Lohnsteuer (man hat ja nur Umsatzsteuer ?bezahlt?, und diese zumeist über den Vorsteuerabzug verrechnet),
?Nachzahlung von Lohnansprüchen, Urlaubsansprüchen usw.,
?Festanstellung der Scheinselbständigen.
Außerdem handelt es sich um eine Straftat, nämlich Steuerhinterziehung und Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB).
Scheinselbständigkeit ist auch Frage der Ethik
Pikant wird die Sache, wenn das auftraggebende Unternehmen (der eigentliche Arbeitgeber) selbst das Compliance- und Ethik-Fähnchen hochhält, aber in eigenen Dingen dann nicht mehr ganz so genau hinschaut.
Leider (!) sind die Gerichte oftmals hier in einem Punkt noch (!) zögerlich: Zwar können die Behörden gegen die Scheinselbständigkeit vorgehen, aufgrund des Personalmangels finden aber nur wenige Kontrollen statt. Interessant wäre es, wenn auch Wettbewerber oder Verbände gegen diese Unsitte mit einer Abmahnung vorgehen dürften. Allerdings hat sich noch nicht durchgesetzt, derlei rechtliche Vorschriften als sog. Marktverhaltensregel anzuerkennen: Denn dann könnte wie im Onlinehandel auch der Wettbewerb für saubere Verhältnisse sorgen. Für mich handelt es sich hier durchaus um Marktverhaltensregeln, da die Unternehmen, die Scheinselbständige beschäftigen, Kosten sparen und damit oftmals auch günstiger am Markt auftreten können.




Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



drucken  als PDF  an Freund senden  Weiterbildung: PraxismanagerIn IHK für die Zahnarztpraxis 1 + 1 = Verkauf?
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 27.01.2016 - 13:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1313692
Anzahl Zeichen: 3294

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Bildung & Beruf



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Scheinselbständigkeit ein weit verbreitetes Phänomen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sind Sie bereit für die DSGVO- ...

Noch haben Unternehmen 7 Monate Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorzubereiten. Das ist jetzt schon ziemlich wenig Zeit in Anbetracht der vielen Punkte, die es zu klären und zu ändern gilt. Die Än ...

Suchmaschinen haften nicht für Bilder ...

Das Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, verletzt grundsätzlich keine Urheberrechte. Das hat das höchste deutsche Zivilgericht, der BGH, jetzt entschieden. Ein Suchmaschinenb ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte