(ots) - "Nach Vorstellung des Bundesfinanzministeriums soll
der Gewinn, der voraussichtlich durch die Erstellung eines Bauwerks
verdient wird, bereits in der Bauphase versteuert werden. Dieser
unsinnigen Idee aus dem Hause Schäuble erteilen wir eine klare Absage
und fordern die Finanzminister der Bundesländer auf, diesen Vorschlag
ebenfalls abzulehnen." Diese Forderung erhob der Hauptgeschäftsführer
des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, heute in
Berlin.
Pakleppa weiter: "Jeder weiß, dass ein unverkauftes Brötchen oder
ein unverkauftes Auto noch keinen Umsatz darstellen - selbst wenn sie
fertig produziert beim Bäcker in der Auslage liegen bzw. beim Händler
stehen. Erst, wenn die Ware auch verkauft ist, darf der Hersteller
oder Händler den Umsatzerlös bilanzieren und damit den erzielten
Gewinn im Jahresabschluss realisieren. Und dann erst dürfen auch
Steuern fällig werden."
Bei Bauwerken soll das künftig anders sein: Mit Schreiben vom
29.06.2015 ordnete das Finanzministerium an, dass unfertige
Bauleistungen künftig nicht mehr mit den Herstellungskosten bewertet
unter den Vorräten bilanziert werden sollen, sondern stattdessen die
gestellten Abschlagsrechnungen in voller Höhe als Forderungen in die
Bilanz eingehen. Das heißt: Schon lange vor der Fertigstellung und
Abnahme sollen die in den Abschlagsrechnungen enthaltenen
kalkulierten Gewinnanteile realisiert werden, obwohl gar nicht klar
ist, ob am Schluss nach Fertigstellung und Abnahme beim
Bauunternehmer tatsächlich ein Projektgewinn verbleibt, ob die
Rechnung des Bauunternehmers überhaupt bezahlt wird, oder ob der
Bauherr das Bauwerk überhaupt abnimmt; denn sollte ein Sturm oder
Hochwasser das unfertige Gebäude wieder zerstören, so müsste es der
Bauunternehmer auf eigene Kosten noch einmal erstellen oder aber die
bereits eingenommen Abschlagszahlungen an den Bauherrn zurückzahlen.
Auf ihrer Konferenz wollen die Länderfinanzminister entscheiden,
ob sie der Neuregelung noch ein Jahr Aufschub gewähren. "Das ist
nicht genug. Wir fordern den Finanzminister auf, das BMF-Schreiben
zurückzunehmen. Denn es stellt einen Bruch des Handelsrechts dar und
gefährdet die Stabilität der Unternehmen, die gezwungen werden, noch
nicht verdiente und nicht sichere Gewinnanteile in ihrer Bilanz
auszuweisen und zu versteuern." So Pakleppa.
Ein weiteres Thema wird die Finanzministerkonferenz beschäftigen,
nämlich die Frage nach der Einführung einer degressiven AfA im
Wohnungsbau. Hier haben die Bundesbauministerin und der
Bundesfinanzminister Vorschläge unterbreitet, die das deutsche
Baugewerbe weitestgehend unterstützt. "Wir begrüßen den Vorschlag
einer degressiven AfA von 35 % für den Mietwohnungsbau in den ersten
drei Jahren. Damit wird ein klares Signal an potentielle Investoren
gegeben. Im Interesse der vielen Wohnungssuchenden fordern wir die
Länderfinanzminister auf, diesen Vorschlag der Bauministerin zu
unterstützen. Bund, Länder und Kommunen, die nun schnell und
unbürokratisch Bauland zur Verfügung stellen müssen, sind gemeinsam
in der Pflicht. Ansonsten werden die Flüchtlinge auch im Winter
2016/2017 noch in Zelten und Containern leben müssen," erklärte Felix
Pakleppa abschließend.
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