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Steuerhinterziehung: Rund 2000 Verfahren gegen UBS-Kunden - Selbstanzeige

ID: 1310036

Steuerhinterziehung: Rund 2000 Verfahren gegen UBS-Kunden - Selbstanzeige

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Nach dem Ankauf einer Steuer-CD ermittelt die Staatsanwaltschaft Bochum gegen ca. 2000 Kunden der Schweizer Bank UBS wegen Steuerhinterziehung. Für Steuersünder bleibt nur die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Jahr 2012 hatte das Land Nordrhein-Westfalen eine Steuer-CD mit Daten von Kunden der Schweizer Bank UBS gekauft. Auf Grund dieser Daten wurden inzwischen rund 2000 Verfahren eingeleitet, berichten Medien unter Berufung auf Angaben der Staatsanwaltschaft Bochum.

Der Ankauf von sog. Steuer-CDs ist nicht das einzige Mittel der deutschen Steuerfahnder, um Steuersündern auf die Spur zu kommen. Die Zusammenarbeit der Staaten im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung wird intensiviert und selbst in ehemalige Steueroasen wie der Schweiz oder Österreich ist das Bankgeheimnis inzwischen praktisch Geschichte. Im Jahr 2017 startet zudem der automatische Informationsaustausch von Bankdaten unter mehr als 50 Staaten. Dann wird es nahezu unmöglich, unversteuerte Einkünfte auf Konten im Ausland noch weiter vor dem Fiskus zu verbergen.

Noch können Steuersünder mit Hilfe der strafbefreienden Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren. Das ist aber nur dann möglich, wenn die Behörden die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Tat entdeckt wird, steigt kontinuierlich. Obwohl die Zeit für die Selbstanzeige langsam knapp wird, sollte sie nicht übereilt abgegeben werden. Denn nur wenn die Selbstanzeige auch vollständig und fehlerfrei ist, kann sie auch strafbefreiend wirken. Um die hohen Anforderungen an eine Selbstanzeige zu erfüllen, muss sie daher gewissenhaft vorbereitet werden.

Für den Laien ist das im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen kaum zu machen. Die Gefahr, dass die Selbstanzeige dann fehlerhaft wird und missglückt, ist groß. Damit das nicht geschieht, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell prüfen und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie auch strafbefreiend wirken kann.





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