(ots) - Rechtsanspruch auf Basiskonto für alle
Der Bundestag hat am heutigen Freitag das sog.
Zahlungskontengesetz in erster Lesung beraten. Dazu erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann und der zuständige Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Matthias Hauer:
"Der Gesetzentwurf ist es ein weiterer Baustein zur Stärkung der
Verbraucherrechte im Finanzmarktbereich. Der Gesetzentwurf enthält
Regelungen, mit denen der Kontowechsel von einer Bank zur anderen
durch die Pflicht der übertragenden Bank, Informationen über
Lastschriften, etc., an die empfangende Bank zu melden, erleichtert
wird. Kunden können dann schnell und unkompliziert ihre Bank wechseln
und sich z. B. für eine kostengünstigere Bank entscheiden. Um auch
diese Entscheidung zu erleichtern, wird mit dem Gesetzentwurf die
Transparenz und Vergleichbarkeit von Kosten und von Entgelten für
Girokonten - etwa über zertifizierte Vergleichswebsites - verbessert.
Darüber hinaus wird ein Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle
eingeführt. Bislang gab es nur eine unverbindliche
Selbstverpflichtung der Banken, ein Basiskonto zu gewähren. Einen
Rechtsanspruch gab es hingegen nicht. Auch Menschen, die bisher kein
Konto bekommen konnten, haben nun ein einklagbares Recht auf Zugang
zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen. Wir stellen
somit sicher, dass alle Menschen am modernen Zahlungsverkehr und
damit am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben in Deutschland
teilhaben können."
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