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Oberlandesgericht Köln bestätigt: Deutsches Tierschutzbüro keine Stalleinbrecher / Erneut Entscheidung gegen Landwirtschaftsverlag / topagar.de

ID: 1305767

(ots) - In einem Bericht über die staatliche Anerkennung
von Tierschutzvereinen nach dem neuen Verbandsklagerecht in NRW
unterstellte der Landwirtschaftsverlag, dass Mitglieder des Deutschen
Tierschutzbüros in Tierställe einbrächen. Nachdem das
Oberlandesgericht Köln bereits im Jahr 2014 eine einstweilige
Verfügung des Landgerichts Köln bestätigt hatte, mit der dem Verlag
die weitere Verbreitung seiner Äußerung in dem Artikel verboten
wurde, untersagte es dem Landwirtschaftsverlag die Äußerung mit
Entscheidung vom 15.12.2015 auch im Hauptsacheverfahren (AZ 15 U
136/15), da sie unwahr ist.

Mit der Entscheidung wies das Oberlandesgericht die Berufung des
Verlags gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Köln vom
05.08.2015 (AZ 28 O 33/15) zurück.

Bei einer Zuwiderhandlung gegen das gerichtliche Verbot droht dem
Verlag ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Zum Hintergrund: Im Januar 2014 erhielten die ersten sieben
Tierschutzorganisationen in NRW, nach ausgiebiger Prüfung, eine
staatliche Anerkennung nach dem neuen Mitwirkungs- und
Verbandsklagerecht in Tierschutzangelegenheiten (TierschutzVMG). Sie
haben somit unter anderem die Möglichkeit, die Einhaltung geltenden
Rechts vor Gericht einzufordern.

Lange hatte die Agrarindustrie dies zu verhindern gesucht, aus
Furcht, dass der Neubau tierschutzwidriger Megamastanlagen dadurch
verzögert oder gar verhindert wird.

Entsprechend negativ berichtete das vom Landwirtschaftsverlag
betriebene Onlineportal "topagrar" über die Anerkennung bestimmter
Tierschutzvereine. In einem Artikel mit der Überschrift "WLV entsetzt
über Verbandsklagerecht für Stalleinbrecher" hieß es, Vertreter des
gemeinnützigen Tierschutzvereins Deutsches Tierschutzbüro e.V. seien
dafür bekannt, dass sie regelmäßig in Tierställe einbrächen.





Nun hat das Oberlandesgericht Köln auch im Hauptsacheverfahren
entschieden, dass dies unzulässig war. Eine Berufung wurde vom
Gericht nicht zugelassen.

Dies ist nicht die erste Entscheidung, die das Deutsche
Tierschutzbüro gegen den Landwirtschaftsverlag erwirkt hat. Bereits
im Juli 2015 erließ das Landgericht Münster (012 O 187/15) eine
Verfügung, nachdem der Verlag Aktivisten des Deutschen
Tierschutzbüros unterstellte hatte, für den Tod eines Tieres
verantwortlich zu sein und er ein Geschäft damit betreibe, Bilder
tierschutzwidriger Zustände zu generieren, die er selbst
herbeigeführt habe.

"Dass wir vom Deutschen Tierschutzbüro Tiere umbringen, ist völlig
absurd, wir setzen uns für die Rechte der Tiere und deren Schutz
ein", so Jan Peifer, Gründer Deutsches Tierschutzbüro.

Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. ist ein als gemeinnützig und
besonders förderungswürdig anerkannter Verein, der immer wieder mit
Veröffentlichung von Bild- und Filmmaterial auf die Missstände in der
industriellen Massentierhaltung aufmerksam macht.

Jan Peifer hält das Auftreten des Landwirtschaftsverlags und
dessen Online-Portals www.topagrar.com daher auch nicht für einen
Zufall: "Anscheinend geht es bei diesem Verlag nicht um seriösen
Journalismus, sondern um Stimmungsmache für die industrielle
Nutztierhaltung. Anders kann ich mir nicht erklären, dass ständig
versucht wird, eine Tierschutzorganisation mit erfundenen
Behauptungen zu diskreditieren."

Auch der Medienrechtler Dr. Sven Dierkes von der Kanzlei Höcker,
der die Tierschützer vertritt, betrachtet die Berichterstattung durch
den Verlag kritisch: "Eine harte Auseinandersetzung in der Sache ist
essentieller Bestandteil journalistischer Arbeit. Eine
Diskreditierung Dritter durch die Verbreitung von Unwahrheiten hat
damit jedoch nichts zu tun."

Hintergrund Deutsches Tierschutzbüro e.V.:

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein gemeinnütziger
Tierschutzverein, der sich für die Belange des Tierschutzes einsetzt.
Mit Dokumentationen aus dem Bereich der industriellen
Massentierhaltung und bundesweiten Kampagnen will der Verein in der
Öffentlichkeit auf Tierquälerei hinweisen und diese beenden. Das
Deutsche Tierschutzbüro ist als besonders förderungswürdig eingestuft
worden. Zudem wird der Tierschutzverein regelmäßig auf seine
satzungsgemäße Mittelverwendung vom Finanzamt überprüft und zählt zu
den wenigen Vereinen, die im Land NRW das Verbandsklagerecht nach dem
(TierschutzVMG) zugesprochen bekommen haben. Der Tierschutzverein
veröffentlicht zudem seine Finanzberichte im Internet und trägt das
Spendensiegel der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Weitere
Informationen auf der Website des Deutschen Tierschutzbüros:
http://www.tierschutzbuero.de/transparenz/

Hintergrund Landwirtschaftsverlag:

Der Landwirtschaftsverlag GmbH gibt verschiedene Publikationen der
Agrar- und Forstwirtschaft heraus. So produziert der Verlag u.a. die
Monatszeitschrift "Jäger" - das Mitgliedsjournal des
Landesjagdverbandes NRW, die Zeitschrift SUS, das offizielle Organ
der Deutschen Schweineproduktion (ZDS) sowie verschiedene
Agrarmagazine wie z. B. die DLG-Mitteilungen, das Landwirtschaftliche
Wochenblatt und Top Agrar. Zudem betreibt der Landwirtschaftsverlag
mit Sitz in Münster das Onlineportal www.topagrar.com. Der Verlag
erzielte im Jahr 2013 einen Umsatz von knapp 100 Millionen Euro und
gilt als Lobbyvertretung der Massentierhaltung, dabei sieht er sich
selbst als Sprachrohr der industriellen Agrarproduktion. Über die
verlagseigene Stiftung werden zudem Projekte und Forschungsvorhaben
in den Bereichen intensive Agrarwissenschaften finanziell gefördert
und unterstützt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des
Verlags: http://www.lv.de/



Pressekontakt:

Jan Peifer, Gründer Deutsches Tierschutzbüro, Tel.: 030-2902825343,
Mobil: 0171-4841004 (Jan.Peifer(at)tierschutzbuero.de).

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Pressestelle
Genthiner Straße 48
10785 Berlin
Tel.: 030-2902825343
Fax: 030-81878899
E-Mail: presse(at)tierschutzbuero.de
Internet: http://www.tierschutzbuero.de


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