(ots) - Zum 1.1.2016 sind die höheren Anforderungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV) auch für den Neubau verbindlich in
Kraft getreten. Genau genommen gibt es aber keine "EnEV 2016" - die
Verordnung ist seit 2002 mehrfach novelliert worden, zuletzt mit der
Änderungsnovelle vom 16.10.2013, die als EnEV 2014 bekannt ist. Die
zu 2016 in Kraft getretenen höheren Anforderungen für den Neubau sind
bereits Bestandteil dieser Gesetzesnovelle. Ziel ist es, in allen
EU-Mitgliedsstaaten bis 2021 beim Neubau von Wohngebäuden durchgängig
Niedrigstenergiestandard zu erreichen, so ist es in einer
EU-Richtlinie zur Energieeffizienz als Ziel formuliert. Der
Energiebedarf eines Niedrigstenergiegebäudes liegt fast bei Null. Die
Vorgabe: 25 Prozent weniger Primärenergiebedarf ab 2016
Neubauvorhaben, für die ab 01.01.2016 ein Bauantrag gestellt oder
eine Bauanzeige eingereicht wird, müssen im Vergleich zum bisher
gültigen Standard einen um 25 Prozent niedrigeren Primärenergiebedarf
einhalten. Unter Primärenergiebedarf versteht man die gesamte vom
betrachteten Gebäude benötigte Energiemenge inklusive Erzeugung,
Umwandlung und Transport. Bauherren müssen als baufachliche Laien
nicht im Detail wissen, wie die EnEV-Nachweise gerechnet werden.
Etwas Einblick in die Grundlagen zu haben, ist dennoch hilfreich.
Das Problem: Wie wird gerechnet?
Basis der Berechnungen ist ein Vergleich des zu planenden Gebäudes
mit einem Referenzgebäude mit gleichen Abmessungen und Ausrichtungen,
aber fest hinterlegten anlagentechnischen und bauteilspezifischen
Werten. Ermittelt wird zunächst der spezifische
Transmissionswärmeverlust. Er beschreibt, wie viel Energie über die
Hüllfläche, auch über potenzielle Wärmebrücken, verloren geht. In der
EnEV 2014 werden die neuen Anforderungen an die Gebäudehülle so
definiert, dass der spezifische auf die wärmeübertragende
Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust mit zwei
Höchstwerten verglichen wird: Zum einen mit dem
Transmissionswärmeverlust des Referenzgebäudes, zum anderen mit fest
definierten Höchstwerten für verschiedene Haustypen, beispielsweise
freistehende oder angebaute Gebäude. Beide Grenzwerte dürfen nicht
überschritten werden, um sicherzustellen, dass die Gebäudehülle nicht
schlechter als der bisherige Standard gedämmt wird.
Neben dem Transmissionswärmeverlust müssen aber auch andere
Parameter beachtet werden, insbesondere die energetischen Werte der
Anlagentechnik, vor allem also die Heizungs- und Lüftungstechnik. Die
geforderte Senkung des Primärenergiebedarfs um 25 Prozent hat also
das gesamte Gebäude und nicht nur die Gebäudehülle im Blick.
Achtung: Gestaltungsspielräume der EnEV nutzen
Viele private Bauherren legen die Verantwortung in die Hände des
Hausanbieters, der ja verpflichtet ist, die Anforderungen der EnEV
einzuhalten. Das ist nicht immer die beste Entscheidung, denn die
energetische Planung eines Neubaus ist komplex und bewusste
Entscheidungen der Bauherren haben einen wesentlichen Einfluss. Und
eine für alle Vorhaben gleichermaßen optimale Lösung gibt es nicht.
Anlagentechnik und Gebäudehülle sind die zwei wichtigen Felder, sie
beeinflussen und bedingen sich wechselseitig. Jeder Bauherr sollte
sich gut informieren und mit entscheiden, wenn es um die Auswahl des
Energieträgers, der Heizungstechnik, der Lüftung oder auch Kühlung
des Hauses geht. Auch bei der für die energetische Qualität der
Gebäudehülle durch die Dämmung der Außenwände, des Dachs und der
Fenster haben Bauherren ihre Vorstellungen und Vorlieben. Durch die
allgemeine Zielvorgabe der Reduktion des Primärenergiebedarfs um 25
Prozent lässt der Gesetzgeber dem Bauherren Spielraum, um
unterschiedliche Akzente in der Ausgestaltung von Wärmeschutz und
Anlagentechnik zu setzen.
Wichtig: Sinnvolle Strategien entwickeln
Die Einhaltung der EnEV bedeutet nicht unbedingt mehr und bessere
Dämmung, denn bezogen auf Gebäudehülle und Dämmstandard macht die
Verordnung keine direkten Vorgaben. Zwischen Ausbildung und Dämmung
der Gebäudehülle einerseits und dem eingesetzten Energieträger und
der damit verbundenen Anlagentechnik andererseits bestehen enge
Wechselbeziehungen. Zum Beispiel werden die verwendeten Energieträger
bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs mit festgelegten
Primärenergiefaktoren bewertet. So haben Gas und Öl als fossile
Brennstoffe den Faktor 1,1 - Wärmepumpen hingegen je nach
Jahresarbeitszahl zwischen 0,4 und 0,6, Holz sogar einen Faktor von
0,2. Wer mit Öl und Gas heizen will, muss also deutlich mehr für die
Dämmung der Gebäudehülle tun. Die Nutzung erneuerbarer Energien
reduziert im Verhältnis dazu die Anforderungen an die Dämmung der
Gebäudehülle. Indirekt werden mit der EnEV 2014 regenerative Energien
und deren Nutzung sogar stärker gefördert. Die Weiterentwicklung der
Anlagentechnik zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere der
lokalen Speichermöglichkeiten, wird dabei sicher an Bedeutung
gewinnen.
In der EnEV 2014 wird der Primärenergiefaktor von Strom deutlich
abgesenkt. Als Folge werden Wärmepumpen rein rechnerisch noch besser
als zuvor energetisch bewertet. Sie rücken damit sicherlich bei
Gebäuden "von der Stange" stärker als bisher in den Blickpunkt, um
die höheren Anforderungen zu erfüllen. Aber Achtung: Nicht jede
Wärmepumpe passt zum Grundstück und zum Haus, und die Leistungsdaten
verschiedener Hersteller und Modelle können stark variieren. Jedes
Vorhaben ist daher ganz individuell zu betrachten. Zu berücksichtigen
sind die Grundstückssituation, die Lage des Gebäudes sowie die
Wünsche und Bedürfnisse des Bauherrn, die in einer ganzheitlichen
Planung durch einen Architekten oder Hausanbieter zusammengeführt
werden müssen. Qualifizierte Anbieter werden ihrem Auftraggeber
immer die Möglichkeit geben, seine Vorstellungen in das energetische
Gesamtkonzept des Hauses einzubringen.
Gut zu wissen: Wird Bauen durch die EnEV nur teurer?
Die Vermutung liegt nahe, dass die höheren Anforderungen der EnEV
2014 das Bauen teurer machen. Auch wenn eine allgemein gültige
Aussage zu den Kosten schwer zu treffen ist, Verteuerungen sind nicht
zwangsläufig. Viele Häuser, die in den vergangenen Jahren zum
Beispiel als KfW Effizienzhaus 70 oder besser errichtet wurden,
erfüllen bereits die Anforderungen der EnEV-Novelle. Ein solches Haus
kann auch heute zu ähnlichen Konditionen errichtet werden.
Tipp von Dipl.-Ing. Marc Förderer, Bauherrenberater des
Bauherren-Schutzbundes: Bauen muss nicht zwangsläufig teurer werden -
es gilt, die vorhandenen technischen Möglichkeiten sinnvoll zu
kombinieren, um ein energiesparendes Gesamtkonzept zu entwickeln. Wer
ein Effizienzniveau anstrebt, das die EnEV-Vorgaben deutlich
übertrifft, muss schon mit höheren Kosten rechnen. Einen gewissen
Ausgleich bieten aber die Effizienzhaus-Förderungen der KfW mit
Tilgungszuschüssen. Die Förderung des Effizienzhauses 70 wird zum
31.03.2016 ersatzlos gestrichen, da es nur die neuen
EnEV-Mindestanforderungen erfüllt. Gefördert werden ab dem 01.04.2016
die Effizienzhäuser des Standards 55, 40 und 40Plus mit einem
Tilgungszuschuss von 5 bis 15 Prozent. Die Förderhöchstbeträge werden
dann von 50.000 auf 100.000 EUR je Wohneinheit angehoben. Eine
wichtige Voraussetzung für die Förderung ist eine detaillierte
Fachplanung und -begleitung durch einen KfW-Effizienzexperten.
Beratung und Hilfe bei der Planung eines energieeffizienten
Bauvorhabens bieten die unabhängigen Bauherrenberater des BSB.
Diesen und weiter Newsletter finden Sie auf unserer Homepage
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Weitere Informationen unter: www.bsb-ev.de
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
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