(ots) - Schnee schippen, Fundsachen abgeben, im Notfall
helfen - Magazin Reader's Digest informiert über Rechte und Pflichten
im Alltag
Es gibt Dinge, die erledigt man selbstverständlich, zum Beispiel
das Schneeräumen im Winter, Menschen in Not helfen oder die Rückgabe
einer Fundsache. Aber ist man zu alledem wirklich verpflichtet? Oder
kann man bestimmte Dinge auch bleiben lassen? Das Magazin Reader's
Digest gibt in seiner Januar-Ausgabe einen Überblick, was man tun
sollte, um Ärger, Bußgelder oder gar härtere Strafen zu vermeiden.
Eine wiederkehrende Frage ist die nach der richtigen
Fahrzeugbereifung im Winter. "Eine generelle Winterreifenpflicht gibt
es in Deutschland nicht", sagt Dr. Christian Buric vom ADAC in der
neuen Ausgabe von Reader's Digest. Klar ist aber: Wer bei Glatteis,
Schneeglätte, Schneematsch oder Eis- und Reifglätte von der Polizei
mit Sommerreifen erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von 60 Euro und
ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Im Nachbarland
Österreich besteht eine Winterreifenpflicht. Dort müssen Autos und
Lkw bis 3,5 Tonnen zwischen 1. November und 15. April bei
winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen ausgerüstet sein.
Apropos Winter. Wer morgens aufwacht und sieht, dass es über Nacht
geschneit hat, sollte schleunigst zur Schneeschaufel greifen. Als
Hauseigentümer und auch als Mieter (wenn es im Mietvertrag steht) ist
man dazu verpflichtet, den Gehweg vor dem Haus freizuräumen, und zwar
in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr. Gegebenenfalls muss am Tag auch
mehrfach geräumt werden. Wer im Urlaub ist oder den ganzen Tag über
berufstätig, muss eine entsprechende Vertretung suchen oder eine
Firma beauftragen, die das Schneeschippen übernimmt. Rutscht nämlich
ein Passant auf dem ungeräumten Gehweg aus und verletzt sich dabei,
kann er Schadenersatz oder Schmerzensgeld vom Hausbesitzer
beziehungsweise dem Mieter verlangen.
Klare Regeln bestehen auch in der Frage, ob man als Mieter den
Vermieter jederzeit in die Wohnung oder das Haus lassen muss. Die
Antwort: Ohne Grund muss man keine Besichtigungstour gewähren, schon
gar nicht ohne Vorankündigung. Anders ist die Lage, wenn die
Immobilie verkauft beziehungsweise neu vermietet werden soll oder
wenn ein Schaden vorliegt. Dann ist Einlass zu gewähren.
Noch eine Situation, in die man täglich geraten kann: ein Notfall.
Was tun? Die Gesetzeslage ist unmissverständlich, in einer
Notsituation untätig zu bleiben, ist unterlassene Hilfeleistung. Und
das kann sogar strafbar sein, wenn die Hilfe akut erforderlich und
auch zuzumuten ist. Wer Zeuge einer Auseinandersetzung wird, zum
Beispiel einer Schlägerei, sollte aber folgende Regel beachten: Nicht
den Täter provozieren, sondern sich dem Opfer zuwenden.
Auch das kommt im Alltag vor: Man findet auf der Straße eine
Geldbörse oder eine Uhr. Was tun? Rechtsanwalt Swen Walentowski von
der Deutschen Anwaltauskunft sagt dazu in der neuen Ausgabe des
Magazins Reader's Digest: "Wer fremde Sachen findet, muss sie
grundsätzlich zurückgeben." Das gilt bereits ab einem Wert von zehn
Euro. Abgabestellen sind zum Beispiel das örtliche Fundbüro, im Hotel
sollte es die Rezeption sein. "Einen wertvollen Fund einfach zu
behalten, ist keine gute Idee", so Walentowski. Das kann nämlich als
Unterschlagung gelten - und damit als Straftat.
Für weitere Informationen zu diesem Reader's Digest-Thema stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Januar-Ausgabe von Reader's Digest
Deutschland ist ab Montag, 21. Dezember, an zentralen Kiosken
erhältlich.
Artikel aus der Januar-Ausgabe zum Download:
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für Journalisten" klicken (Rubrik Magazin Reader's Digest)
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