(ots) - Bis zum 31. Dezember diesen Jahres müssen in
Sachsen-Anhalt, Bremen und Niedersachsen alle bestehenden Wohnungen
und Wohnhäuser mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neu- und
Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht in Sachsen-Anhalt bereits seit
17. Dezember 2009, in Bremen seit Mai 2010 und in Niedersachsen seit
November 2011. In allen drei Bundesländern müssen zum Jahreswechsel
in sämtlichen Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, über die
Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, Rauchmelder installiert
sein. Für den Einbau der Geräte sind die Eigentümer zuständig. "Viele
Haus- oder Wohnungsbesitzer, die in der eigenen Immobilie leben, sind
nicht ausreichend über die Rauchmelderpflicht informiert. Oft wissen
sie nicht, dass auch sie der Gesetzgebung unterliegen", meint
Christian Rudolph, Vorstand von "Rauchmelder retten Leben" und
ergänzt: "Vor allem private Eigentümer haben jetzt noch die
Gelegenheit, bei ihren letzten Weihnachtseinkäufen auch an
Rauchmelder zu denken."
Die jährliche Wartung und Pflege der Rauchmelder ist in den
jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. In Bremen und Niedersachsen
sind die Mieter dafür verantwortlich, in Sachsen-Anhalt die
Eigentümer. Die Erfahrung in anderen Bundesländern zeigt allerdings,
dass die Mieter mit der notwendigen Wartung häufig überfordert sind,
inklusive der notwendigen Nachweispflicht. Um sicher zu gehen
empfiehlt sich, die Wartung in Eigentümerhand zu belassen oder mit
"Q"-zertifizierte Fachkräfte für Rauchwarnmelder zu beauftragen.
Mangelnde Ausstattung hat Konsequenzen
Formelle Kontrollen zur Erfüllung der Rauchmelderpflicht sind
nicht geplant. Kommt jedoch ein Mensch bei einem Wohnungsbrand
gesundheitlich zu Schaden oder gar ums Leben, stellt sich die Frage,
ob eine frühzeitige Warnung durch Rauchmelder dieses verhindert
hätte. Spätestens dann könnte der verantwortliche Eigentümer mit
unangenehmen Haftungsfragen durch die Staatsanwaltschaft konfrontiert
werden.
Worauf Eigentümer und Mieter achten sollten
Wer Wert auf einen zuverlässigen und langlebigen Rauchmelder legt,
kann sich am Qualitätszeichen "Q" orientieren. Rauchmelder mit dem
"Q" sind auf Langlebigkeit, die Reduktion von Fehlalarmen sowie
erhöhte Stabilität geprüft und verfügen über eine fest eingebaute
Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer. Mieter, auf die der
Eigentümer die Wartung der Rauchmelder übertragen hat, sollten sich
die Bedienungsanleitung der installierten Melder aushändigen lassen.
Nur so können sie die Prüfung, die mindestens einmal im Jahr
erforderlich ist, korrekt durchführen.
Mehr zur aktuellen Gesetzgebung sowie zur Installation und
Gerätewartung unter www.rauchmelder-lebensretter.de
Honorarfreie Pressefotos unter:
www.rauchmelder-lebensretter.de/presse/fotos/
Über "Rauchmelder retten Leben":
Das Forum Brandrauchprävention e.V. betreibt seit dem Jahr 2000
die Aufklärungskampagne "Rauchmelder retten Leben". Das erklärte Ziel
des Forums ist die Brandschutzprävention, insbesondere mit
Rauchwarnmeldern. Mitglieder des Forums sind führende Dachverbände
wie der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Vereinigung zur
Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) sowie Hersteller und
Dienstleister. Geschäftsstelle des Forums ist die Agentur eobiont
GmbH, die die Kampagne betreut und als Ansprechpartner zur Verfügung
steht.
Pressekontakt:
Forum Brandrauchprävention e.V.
"Rauchmelder retten Leben"
Claudia Groetschel
Tel.: 030/44 02 01 30
redaktion(at)rauchmelder-lebensretter.de