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Auf Hauseigentümer und Verbraucher kommen 2016 neue Gesetze und
Verordnungen in den Bereichen Heizen, Bauen und Energie zu. Die
gemeinnützige co2online GmbH stellt die wichtigsten Änderungen vor
und erklärt, worauf private Haushalte im neuen Jahr achten müssen.
Energieeffizienzlabel für alte Heizanlagen und Lüftungsanlagen
Für alte Heizungen und Lüftungsanlagen gibt es ab 1. Januar 2016
ein Effizienzlabel. Es ordnet die Anlage einer Effizienzklasse zu,
wie Verbraucher es bereits von Haushaltsgeräten oder neuen
Heizanlagen kennen. Das Label soll die Austauschrate erhöhen und
Verbraucher zum Energiesparen motivieren. Die Infografik zeigt,
welche Informationen jeweils auf dem Label für neue und alte
Heizanlagen zu finden sind. Das Effizienzlabel für Heizungen wird
zunächst freiwillig vergeben. Ab 2017 ist der Schornsteinfeger
verpflichtet, das Etikett auf dem Heizkessel anzubringen. Die
Kennzeichnungspflicht gilt zunächst für Heizungen älter als 29 Jahre.
Schrittweise bis 2024 sollen dann alle Kessel über 15 Jahre ein
Etikett erhalten. Verbraucher sollten beachten, dass das Label nur
etwas über den Gerätetyp aussagt. Es gibt keine Auskunft, ob alle
Komponenten der Anlage aufeinander abgestimmt sind oder ob die Anlage
zum Gebäude passt. Das stellt eine Heizungsoptimierung durch einen
hydraulischen Abgleich vom Fachmann sicher.
Anforderungen und KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen
steigen
Wer ein Haus bauen will, muss ab 1. Januar 2016 strengere
Energie-Einsparvorgaben einhalten. Für Neubauten gelten dann die
verschärften Standards der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014.
Die Obergrenze für den zulässigen Energiebedarf eines Gebäudes wird
um 25 Prozent gesenkt. Auch die Anforderungen an den Wärmeschutz
steigen um 20 Prozent. Betroffen sind alle Bauvorhaben, die ab dem
1.Januar 2016 beantragt, angezeigt oder ohne vorherige Beantragung
begonnen werden.
Dafür können Bauherren ab 1. April für energieeffiziente Neubauten
doppelt so hohe Förderkredite bei der KfW aufnehmen wie bisher: Der
Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit wird von 50.000 Euro auf 100.000
Euro angehoben. Die KfW gewährt ab Januar außerdem Zuschüsse für den
Heizungsaustausch und den Einbau von Lüftungsanlagen in Höhe von 15
Prozent und maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit. Mit dem
FördermittelCheck auf www.co2online.de finden Verbraucher das
passende Förderprogramm für ihre Maßnahme.
Änderung zur Stromvergütung durch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Hausbesitzer, die nach dem 1. Januar 2016 ein Blockheizkraftwerk
mit einer Leistung von unter 50 Kilowatt elektrischer Leistung in
Betrieb nehmen, erhalten andere Zuschläge als Besitzer bestehender
Anlagen. Aufgrund einer Neufassung des KWK-Gesetzes wird der in das
öffentliche Netz eingespeiste Strom stärker gefördert als bisher, der
selbst verbrauchte Strom dafür etwas geringer. Künftig erhalten
Hausbesitzer einen KWK-Zuschlag von 8 statt bisher 5,41 Cent. Die
Förderung für selbst verbrauchten Strom sinkt von 5,41 auf 4 Cent pro
Kilowattstunde. Zudem wird der Zuschlag nicht mehr für zehn Jahre,
sondern für 60.000 Vollbenutzungsstunden gewährt. Förderungen für
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen durch die KfW können noch bis zum
31.3.2016 beantragt werden. Danach läuft die Förderung aus.
Strom wird teurer
Strom wird im neuen Jahr für viele Verbraucher teurer, weil die
die EEG-Umlage zur Förderung von erneuerbaren Energien und die
Netzentgelte steigen. Für eine 4-köpfige Familie bedeutet das höhere
Stromkosten von rund acht Euro im Jahr. Strom sparen macht sich also
2016 besonders bezahlt. Der StromCheck auf
http://www.co2online.de/stromcheck hilft, den eigenen Stromverbrauch
zu bewerten und Einsparpotentiale zu erkennen.
Elektrogeräte müssen zurück genommen werden
Am 24. Juli 2016 tritt ein neuer Teil des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes in Kraft. Das Gesetz soll die
umweltverträgliche Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten
verbessern. Händler mit mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche sind
dann verpflichtet, alte Elektrogeräte zurückzunehmen. Dabei müssen
größere Geräte wie Fernseher oder Kühlschrank nur bei Neukauf eines
entsprechenden Gerätes angenommen werden. Kleinere Geräte wie Handys
oder Toaster müssen jederzeit zurück genommen werden. Online-Händler
sind künftig ebenfalls verpflichtet, ausrangierte Geräte
zurückzunehmen.
Über co2online
Die gemeinnützige co2online GmbH (http://www.co2online.de) setzt
sich für die Senkung des klimaschädlichen CO2-Ausstoßes ein. Seit
2003 helfen die Energie- und Kommunikationsexperten privaten
Haushalten, ihren Strom- und Heizenergieverbrauch zu reduzieren. Mit
onlinebasierten Informationskampagnen, interaktiven EnergiesparChecks
und Praxistests motiviert co2online Verbraucher, mit aktivem
Klimaschutz Geld zu sparen. Die Handlungsimpulse, die die Aktionen
auslösen, tragen nachweislich zur CO2-Minderung bei. Unterstützt wird
co2online dabei von der Europäischen Kommission, dem
Bundesumweltministerium sowie einem Netzwerk mit Partnern aus Medien,
Wissenschaft und Wirtschaft.
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