VG Koblenz: Geschäftsführer haftet für Steuerschulden
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Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft, kurz UG, haften für die Gewerbesteuerschulden des Unternehmens. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden (Az.: 5 K 526/15.KO).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die
Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft können mit ihrem Privatvermögen in der Haftung stehen, wenn sie ihre Pflichten verletzt haben. Sie und andere leitende Organe können sich in Haftungs- und Vertragsfragen an einen im Gesellschaftsrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
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