(ots) -
Das Unfallrisiko für Radfahrer steigt in der dunklen Jahreszeit.
Wer jetzt mit dem Fahrrad unterwegs ist, dem rät der ACV
Automobil-Club Verkehr zur richtigen Bekleidung. "Radfahrer mit
dunkler Kleidung werden von Pkw-Fahrern erst in einer Entfernung von
25 Metern wahrgenommen", warnt ACV-Sprecher Jürgen Koglin. Um bei
schlechten Sichtverhältnissen bereits 130 Meter im Voraus gesehen zu
werden, rät der ACV allen Fahrradfahrern bei Dämmerung und Dunkelheit
mit Warnwesten zu fahren.
Zudem helfen die richtige Beleuchtung und Reflektoren Radfahrer
gesehen zu werden. Bei verschmutzter oder fehlender Beleuchtung
riskieren Radfahrer ein Bußgeld von mindestens 20 Euro.
Gegenseitige Rücksichtnahme im Verkehr
Bei schlechter Sicht sind alle Verkehrsteilnehmer gefordert.
Deshalb appelliert der ACV an Autofahrer, besondere Rücksicht auf
Radfahrer und Fußgänger zu nehmen. Konkret heißt das: Fuß vom Gas,
vorausschauend fahren und Vorsicht bei Abbiegevorgänge. Zudem müssen
Autofahrer im Winter mit Fahrradfahrern auf der Straße rechnen, weil
der Radweg nicht geräumt oder vereist ist.
Radfahrer können eigenes Unfallrisiko reduzieren
Radfahrer reduzieren das Unfallrisiko zudem, in dem sie sich an
die Regeln halten. "Wer entgegen der Fahrtrichtung unterwegs ist oder
über eine rote Ampel fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld und einen
Punkt in Flensburg, sondern auch sein eigenes Wohl", sagt Koglin.
Sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer gelten die Regeln der
StVO.
Pressekontakt:
Annabel Brückmann, Pressesprecherin, ACV Automobil-Club Verkehr,
Theodor-Heuss-Ring 19-21, 50668 Köln, www.acv.de, brueckmann(at)acv.de,
T: 0221.91 26 91-58, F: 0221.91 26 91-26