PresseKat - Kfz-Versicherungswechsel bei Beitragserhöhung nach 30.11. noch möglich

Kfz-Versicherungswechsel bei Beitragserhöhung nach 30.11. noch möglich

ID: 1293141

(ots) -
Sonderkündigungsrecht ermöglicht Kfz-Versicherungswechsel auch
nach dem Stichtag / Wechseln lohnt sich: durchschnittliche
Kfz-Haftpflichtprämie für Wechsler sinkt seit Juli im Schnitt um 19
Prozent / Angabe der Prämienerhöhung als Kündigungsgrund wichtig

Erhalten Kunden von ihrem Kfz-Versicherer eine Beitragserhöhung,
haben sie die Möglichkeit auch noch nach dem Stichtag der 30.
November ihre Kfz-Versicherung zu wechseln. Versicherte profitieren
durch einen Wechsel aktuell von niedrigen Prämien. Der
durchschnittliche Kfz-Haftpflichtversicherungsbeitrag hat sich für
Wechsler im November im Vergleich zum Juli um 19 Prozent verringert.

Um Kündigungen zu verhindern, teilen einige
Versicherungsunternehmen Erhöhungen der Versicherungsprämie erst kurz
vor oder sogar erst nach dem Wechselstichtag mit. Mit explizitem
Bezug auf die Prämienerhöhung haben Versicherungskunden das Recht zur
außerordentlichen Kündigung - unabhängig vom Wechselstichtag. Diese
muss allerdings innerhalb eines Monats nach Erhalt der Preiserhöhung
bei der Assekuranz eingehen.

Durchschnittlich Kfz-Haftpflichtprämien Prämien seit Juli um 19
Prozent gefallen

Versicherungswechsler zahlen im November durchschnittlich 63 Euro
weniger als im Juli für ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies ergibt
eine Differenz von 19 Prozent zwischen der durchschnittlichen Prämie
für Wechsler im Juli im Vergleich zu der durchschnittlichen Prämie im
November.

Sonderkündigungsrecht der Kfz-Versicherung bei Prämienerhöhung
nutzen

"Das Recht der außerordentlichen Kündigung besteht immer dann,
wenn der Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers steigt. Es
gilt z. B. dann, wenn die Erhöhung durch die Umstufung des Fahrzeugs
in eine andere Regional- oder Typklasse bedingt ist", sagt Thilo




Knaupp vom Vergleichsportal CHECK24.de. "Das Sonderkündigungsrecht
gilt selbst dann, wenn die Gesamtprämie zwar günstiger wird, aber
eine versteckte Prämienerhöhung vorliegt".

Mit dem CHECK24.de Kfz-Sonderkündigungs-Rechner können
Versicherungsnehmer prüfen, ob sie ein Recht zur außerordentlichen
Kündigung ihres Versicherungsvertrages haben.

Nach Beitragserhöhung: Versicherungskunden haben einen Monat Zeit
zu kündigen

Sobald die Mitteilung über die Prämienerhöhung eintrifft, haben
Verbraucher einen Monat Zeit ihre Kfz-Versicherung schriftlich zu
kündigen. Dabei ist es wichtig, im Kündigungsschreiben explizit die
Prämienerhöhung als Kündigungsgrund zu nennen. Fehlt dieses
Kündigungsargument, kann das Versicherungsunternehmen die Kündigung
ablehnen. Wirksam wird diese frühestens zum Zeitpunkt, zu dem der
neue Preis gültig wird.

*CHECK24 Prämienindex, Grundlage des Prämienindex: Millionen von
Abschlüssen, die seit April 2009 über CHECK24.de getätigt wurden,
Stand 27.11.2015

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