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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige muss lückenlos aufklären

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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige muss lückenlos aufklären

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Wer eine Steuerhinterziehung durch eine Selbstanzeige offen legt, hat gute Chancen, nach wie vor straffrei auszugehen. Allerdings muss die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)einige Kriterien erfüllen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Druck auf Steuersünder ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, drohen den Betroffenen empfindliche Sanktionen von hohen Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen. Allerdings haben Steuersünder nach wie vor die Möglichkeit, einer Verurteilung zu entgehen. Wird eine Selbstanzeige gestellt, bestehen gute Aussichten, straffrei zu bleiben.

Allerdings steigt die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, weiter kontinuierlich an. Mit dem automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017 wurde ein neuer Meilenstein im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung beschlossen. Dann ist es kaum noch möglich, unversteuerte Kapitaleinkünfte aus Auslandskonten vor dem Fiskus zu verbergen. Darüber hinaus stehen den Fahndern auch jetzt schon effektive Mittel zur Verfügung, wie z.B. Daten von Steuer-CDs oder die Gruppenanfrage bei Banken in Österreich und der Schweiz. Um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren, ist die Selbstanzeige alternativlos.

Der Gesetzgeber stellt allerdings hohe Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige. Grundvoraussetzung ist, dass sie rechtzeitig gestellt wird bevor die Steuerhinterziehung ohnehin schon durch die Behörden entdeckt wurde. Zudem muss die Selbstanzeige vollumfänglich sein. Alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre müssen lückenlos erfasst sein. Nur die fehlerfreie Selbstanzeige kann strafbefreiend wirken. Die Tücken stecken dabei oft im Detail und sind von dem Laien kaum zu erkennen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die komplexen Vorgänge lassen sich so nicht erfassen, Fehler sind fast vorprogrammiert.





Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können die spezifischen Gegebenheiten eines jeden Falls erfassen und die Selbstanzeige dementsprechend so verfassen, dass sie auch strafbefreiend wirken kann. Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro bleibt die Steuerhinterziehung bei einer erfolgreichen Selbstanzeige komplett straffrei. Bei höheren Beträgen werden vom Fiskus Strafzuschläge erhoben, die mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden müssen.

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Datum: 27.11.2015 - 09:45 Uhr
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